Absage kassiert:Genug ist genug

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Hier hätte eigentlich die neue Halle entstehen sollen. Damit wird es vorerst aber nichts. (Foto: Andreas Junkmann)

Poinger Landwirt will zusätzliche Halle bauen, doch die Richter zweifeln am Bedarf

Von Andreas Junkmann, Poing

Wer im Außenbereich bauen will, muss sein Vorhaben gut begründen können. Schließlich muss er nicht nur die Gemeinde von der unbedingten Notwendigkeit seiner Pläne überzeugen, sondern in zweiter Instanz auch das Landratsamt. Und gerade Letzteres war es nun, das einem Landwirt aus Poing einen Strich durch die Rechnung machte und die Zustimmung zur Baugenehmigung verweigerte. Dagegen ist der Mann zusammen mit seiner Frau juristisch vorgegangen - und hat nun auch von den Verwaltungsrichtern eine Absage kassiert.

Das Anwesen, das im Osten Poings direkt zwischen Ortskern und Wildpark liegt, hat eine stattliche Größe. In der Halle stehen alle möglichen Gefährte, von verschiedenen Traktoren über Anhänger bis zu kleineren landwirtschaftlichen Maschinen. Die andere Halle, ein ehemaliger Rinderstall, ist an mehrere Firmen als Lagerraum vermietet. Die Tierhaltung hat der Landwirt bereits vor Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, heute verdient die Familie ihr Geld mit dem Verkauf von Getreide - und eben der Vermietung ihrer Hallen. Trotzdem will sie nun, dort wo jetzt ein alter Schuppen steht, eine weitere Lagerfläche für die landwirtschaftliche Nutzung bauen. Ein Umstand, der das Landratsamt, allen voran Bauamtsleiter Albin Schenk, stutzig gemacht hat.

Bei der derzeitigen Bewirtschaftung des Anwesens, sei eine weitere Halle völlig unnötig, so dessen Argumentation. Dem hält der Landwirt entgegen, er brauche die Fläche, um seine Ernte einzulagern. Und ohnehin wolle er den Hof demnächst an seinen Sohn übergeben, der die Landwirtschaft dort wieder ankurbeln will. Dennoch verwies Bauamtsleiter Schenk beim Rundgang über das Anwesen und dem Anblick auf die vielen Gerätschaften auf dem Gelände und stellte in Frage, ob man diese tatsächlich alle für den Eigenbedarf benötige, oder ob man dafür nicht vielleicht auch Mieteinnahmen kassiere.

Auch die Vertreter der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts hatten da so ihre Zweifel. "Hier fehlt es einfach an der Betriebsnotwendigkeit", sagte Richterin Cornelia Dürig-Friedl im Rahmen der mündlichen Verhandlung. Um das Getreide einzulagern, könne man ihrer Ansicht nach genauso gut die bereits vorhandenen - und eben derzeit vermieteten - Hallen nehmen. Wenn dann schließlich der Sohn den Hof übernehmen sollte, könne sich Dürig-Friedl zufolge die Situation auch wieder ändern. "Aber", so die Verwaltungsrichterin, "solange der Betrieb diese Größe und diese Struktur hat, dürfen Sie gar nichts bauen".

© SZ vom 08.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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