Verbrechensaufklärung:Wie DNA-Abgleiche zum Täter führen

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  • Ein Einbruch, bei dem eine Blutspur bleibt, oder eine Vergewaltigung im Taxi: Bei der Aufklärung verschiedenster Taten helfen entsprechende DNA-Spuren.
  • Die Analysen sind inzwischen aber nicht nur in laufenden Ermittlungsverfahren bedeutend, sondern auch zu erkennungsdienstlichen Zwecken oder im Hinblick auf künftige Verfahren.

Von Julian Hans, München

Es war heller Tag, als fünf Maskierte im April 2017 das Juweliergeschäft F.C. Bauer an der Peter-Auzinger-Straße in Harlaching stürmten. Sie sprühten Angestellten und Kunden Reizgas ins Gesicht, bedrohten sie mit einer Waffe, zertrümmerten mit Hämmern die Vitrinen und flüchteten mit 120 Uhren sowie Schmuck im Gesamtwert von mehr als 300 000 Euro. Als die Polizei eintraf, hatten sich die Täter schon aus dem Staub gemacht.

Dass einer von ihnen bereits im Juli 2018 vom Landgericht München I zu neun Jahren Haft verurteilt wurde und dass im Dezember gegen einen zweiten Tatverdächtigen Anklage erhoben wurde, sei unter anderem das Ergebnis eines DNA-Abgleichs sowie guter Zusammenarbeit mit Behörden anderer europäischer Staaten, sagt Staatsanwalt Christian Mayer.

Sieben Überwachungskameras hatten das Geschehen im Juweliergeschäft aus unterschiedlichen Perspektiven aufgezeichnet. Auf den Bildern war zu sehen, wie einem der Täter der Schal, mit dem er sich maskiert hatte, vom Gesicht rutschte. Am Tatort ließen die Täter ein Dose Reizgas aus litauischer Produktion zurück - und eine Blutspur: Einer hatte sich an den Scherben der Vitrine verletzt.

Tatsächlich führte der genetische Fingerabdruck aus dem Blut zu einem Treffer in Litauen. Und eine Überprüfung in der Datenbank der Polizei ergab, dass die betreffende Person am Morgen des Raubüberfalls bei der Einreise von Österreich nach Deutschland kontrolliert wurde. Dabei saß noch eine zweite Person in dem Volvo mit litauischem Kennzeichen. Damit stand der zweite Tatverdächtige fest.

Als Münchner Polizisten gemeinsam mit litauischen Kollegen im April 2018 die Wohnung des zweiten Verdächtigen durchsuchten, fanden sie einen Rucksack, der auf den Videoaufnahmen gut zu erkennen ist. Die Räuber hatten ihre Beute darin verstaut. Bei der Vernehmung durch die litauischen Behörden gestand der Mann die Tat.

Die Staatsanwaltschaft München I präsentierte den Fall am Donnerstag als Beispiel für die Bedeutung von DNA-Analysen in laufenden Ermittlungsverfahren. Die Strafprozessordnung erlaube mittlerweile aber auch eine Verwendung der DNA zu erkennungsdienstlichen Zwecken oder im Hinblick auf künftige Verfahren, erklärte Staatsanwältin Nicole Gburek.

So wie in einem Verfahren, das im vergangenen November mit einer Verurteilung endete und ein zweites Verfahren nach sich zog: Ein Mann, der sich als Taxifahrer ausgab, hatte im April 2017 eine junge Frau sexuell missbraucht. Sie konnte sich das Kennzeichen merken. Der verdächtige Fahrzeughalter stritt die Tat ab, willigte aber ein, eine DNA-Probe zu geben. Sie stimmte mit den Spuren überein, die beim Opfer festgestellt wurden. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann zu drei Jahren und drei Monaten. Ein Datenabgleich ergab zudem, dass die DNA fast vollständig mit den Spuren in einem ganz ähnlichen Fall mit einem falschen Taxifahrer aus dem Oktober 2017 übereinstimmte. Aus diesem Grund hat das Amtsgericht im Dezember einen weiteren Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen.

© SZ vom 08.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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