DFB will durchgreifen:Stadionverbote für FC-Bayern-Fans

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Videoaufnahmen haben die Beteiligten einer Massenschlägerei identifiziert. Der DFB will gegen 81 "Schickeria"-Fans ein Stadionverbot verhängen.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will gegen 81 Anhänger des FC Bayern München ein Stadionverbot verhängen. Im August 2009 hatten Mitglieder des Fanklubs Schickeria drei Polizisten am Würzburger Bahnhof verletzt. Einer der Beamten erlitt zwei Rippenbrüche, die beiden anderen Prellungen und Schürfwunden. "Wir gehen nach einem Gespräch in München und den uns vorliegenden Unterlagen davon aus, dass alle 81 Betroffenen eindeutig als Mittäter identifiziert sind", sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.

Wegen einer Massenschlägerei auf einem Bahnsteig will der DFB nun gegen den Fanklub Schickeria vorgehen und Stadionverbote verhängen. (Foto: Foto: dpa)

In diesem Fall sei der DFB und nicht der FC Bayern zuständig. "Die Vereine sind zuständig bei Vorfällen im Stadion oder in der jeweiligen Stadt", so Spahn. "Hier handelt es sich aber um einen sogenannten Drittort, dann ist der DFB in der Verantwortung." Der FC Bayern gab dementsprechend noch keine Stellungnahme zu den Entwicklungen ab.

Die Polizisten waren in den Zug gestiegen, um Sachbeschädigungen zu begutachten. Dort schlug ein Fan einem Beamten ins Gesicht. Als ihn drei Polizisten aus dem Wagen zerrten und festhielten, eilten Freunde herbei, um ihn zu befreien. Videoaufnahmen zeigen 90 Personen auf dem Bahnsteig, 81 davon bewegten sich nach Angaben der Münchner Polizei in Richtung der Schlägerei mit den Polizisten. Die Ermittler identifizierten diese Personen nun anhand der Aufzeichnungen. Laut Zeugenaussagen der Polizisten sollen die 81 Mitglieder der Ultragruppierung alle an der Aktion gegen die Beamten beteiligt gewesen sein.

"Derzeit sind 22 Verfahren anhängig", sagte der Würzburger Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder, "aber es werden noch mehr folgen, hauptsächlich wegen Landfriedensbruch, einzelne auch wegen Körperverletzung." Die weiteren Vorwürfe lauten auf Sachbeschädigung und Gefangenenbefreiung. Anklagen gibt es noch nicht, die Staatsanwaltschaft prüft noch den Sachverhalt. "Nach unseren Richtlinien können Stadionverbote bereits erlassen werden, sobald Ermittlungsverfahren eingeleitet werden", erklärte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Spahn.

© SZ vom 20.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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