Widersprüchliche Aussagen:Rangeleien vor einem Lokal

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Drei Männer sollen einen Türsteher attackiert haben - das Amtsgericht stellt das Verfahren mangels Beweisen ein

Von Petra Schafflik, Dachau

Ein schöner Samstagabend im vorigen August, die Volksfestzelte schließen, viele Besucher strömen in die Altstadt, um weiter zu feiern. Das Gedränge ist groß vor und in den Lokalen. Aus dieser Situation heraus soll es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu einer körperlichen Attacke von Gästen auf einen Türsteher gekommen sein. Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich deshalb jetzt drei Männer aus dem Landkreis vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten. Jeder der drei Beschuldigten lässt sich von einem Anwalt vertreten, doch warum sie überhaupt angeklagt sind, wundert die bislang unbescholtenen Bürger ganz offensichtlich.

Die Anklageschrift geht davon aus, dass einer der Angeklagten ins überfüllte Lokal drängte, die anderen beiden ihm zu Hilfe eilten, der Türsteher festgehalten wurde und einen Ellbogen und eine Faust ins Gesicht bekam. Die Schilderungen der Beteiligten gehen auseinander, doch von einer gemeinschaftlichen Aktion ist nirgendwo die Rede. So berichtet der Geschädigte, wie er zu später Stunde keine Gäste mehr ins Lokal eingelassen hat, weil der Andrang zu groß war. Doch einer der Angeklagten, ein 32-jähriger Landwirt, habe zusammen mit einem Unbekannten, "der dann abgehauen ist", gedrängelt. Beide habe er wieder hinaus befördert, "dann habe ich eine Faust abbekommen." Als Schläger erkennt er den Mann auf der Anklagebank. Der aber streitet den Fausthieb ab. Tatsächlich wollte er hinein ins Lokal, ein Getränk holen und auf die Toilette, bestätigt der Angeklagte. Leute seien rein und raus, "aber bei mir war´s dann plötzlich zu voll." Als noch Gäste nachdrängten, sei ein Gerangel entstanden. "Ich wollte weg." Geschubst oder geschlagen habe er definitiv nicht, betont der Mann.

Vor dem Lokal ist daraufhin offenbar Unruhe entstanden. Die Situation sei "schlimmer geworden", sagt der Türsteher. Was genau passiert ist, kann er auf Nachfrage eines Anwalts nicht erzählen. "Es ist eskaliert." Jedenfalls hätte ihn dann ein anderer Angeklagter, ein 40-jähriger Landwirt, "am Hals gepackt und gegen die Türscheibe gedrückt." Anders erinnert sich der Beschuldigte. Von seinem Sitzplatz aus habe er beobachtet, dass eine Rauferei aufkommt. Der Türsteher habe nicht deeskaliert, sondern die Situation eher aufgeheizt. "Alle haben sich geschubst, da bin ich rein. Zugeschlagen habe ich aber nicht." Vielmehr habe er den Türsteher gepackt und auf die Sitzbank gedrückt. "Dann war Ruhe." Danach habe der Mann normal weitergearbeitet. Doch der Landwirt entschuldigte sich vor Gericht ausdrücklich beim Geschädigten, "falls ich Sie verletzt haben sollte, aber ich wollte wirklich nur schlichten." Dem Türsteher diagnostizierten die Ärzte im Krankenhaus eine Ausrenkung des Schultergelenks, im November stellte ein Facharzt eine Fraktur fest.

Fest steht nach der mehrstündigen Verhandlung, dass es zu einem Gerangel in und vor dem Lokal gekommen ist. Da die Polizei erst lange nach dem Streit gerufen wurde, gerieten die Angeklagten ins Visier, andere Unruhestifter waren schon nach Hause gegangen, bestätigt der Geschädigte. Doch der genaue Hergang bleibt unklar. Ein Video, das eine im Lokal installierte Kamera aufgezeichnet hat, begutachten die Verfahrensbeteiligten mehrmals. Doch entscheidende Szenen haben sich außerhalb des Aufzeichnungsbereichs abgespielt. Das Gericht stellt deshalb das Verfahren gegen die beiden Landwirte gegen eine Geldauflage ein. 2100 Euro, die insgesamt zu zahlen sind, fließen nicht an gemeinnützige Einrichtungen, sondern an den Geschädigten als Schmerzensgeld. Der dritte Beschuldigte, ein 41-jähriger Unternehmer, hat sich nach Aussage von Zeugen weitab vom Geschehen aufgehalten. Mit ihm habe es auch kein Problem gegeben, betont der Türsteher. Der Mann wird vom Amtsgericht freigesprochen.

© SZ vom 12.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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