Vier kleine Zimmer und Stockbetten:Wohnen in der Dose

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Die Gemeinde Haimhausen errichtet neben dem Bauhof aus drei gebrauchten Containern eine Notunterkunft für obdachlose Bürger. Die äußerst spärliche Ausstattung soll die Bewohner motivieren, sich selbst schnell wieder eine eigene Wohnung zu suchen

Von Rudi Kanamüller, Haimhausen

Menschliche Not macht auch vor der Vorzeigegemeinde Haimhausen nicht Halt: Um Menschen, die von heute auf morgen ohne Dach über dem Kopf dastehen, errichtet die Gemeinde Haimhausen auf einem Gelände neben dem gemeindlichen Bauhof an der Amperpettenbacher Straße jetzt Notunterkünfte für obdachlose Bürger. In drei gebrauchten Containern, die zu einer Einheit zusammengebaut werden, sollen so ein Gemeinschaftsraum und vier kleine Zimmer entstehen. Die Container, Stückpreis 7500 Euro, werden derzeit von Mitarbeitern des örtlichen Bauhofes in Leichtbauweise ausgebaut. Aktuell haben sich bei der Gemeinde ein Paar sowie eine Einzelperson für die Unterbringung in der Notunterkunft gemeldet. Nach Fertigstellung der Notunterkunft werden sie dort vorübergehend ein Dach über dem Kopf bekommen.

Zwei Räume des Mini-Container-Anwesens werden mit Stockbetten ausgestattet. Die Räume erhalten zudem eine Verbindungstür. Somit könnte, heißt es in der Vorlage des Ordnungsamtes für den Gemeinderat, zukünftig im Notfall auch eine Familie mit zwei Kindern untergebracht werden. Der Gemeinschaftsraum der Notunterkunft erhält eine kleine Küche sowie einen Tisch mit Stühlen. Von diesem Gemeinschaftsraum können die Bewohner zu den vier Privaträumen gelangen. In der Unterkunft wird ferner ein Sanitärcontainer mit Dusche, Waschbecken, Toilette sowie Warm- und Kaltwasser eingerichtet, der ebenfalls über den Gemeinschaftsraum erreichbar ist.

Der Errichtung der Notunterkunft hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

"Die Bereitstellung einer Notunterkunft ist zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben eine Pflichtaufgabe der Gemeinde", heißt es in der ebenfalls vom Gemeinderat einstimmig gebilligten Satzung über die Nutzung der Notunterkunft. Dabei soll es sich jedoch "wirklich nur um eine Notunterkunft, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters und Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse bietet", handeln. Die Gemeinde selbst, so wird betont, sei "nicht dazu verpflichtet eine Wohnung bereitzustellen". Deshalb solle "die Unterkunft zwar menschenwürdig" sein, aber bei den vorübergehenden Bewohnern auch "den Wunsch und die Bereitwilligkeit" unterstützen, sich schnell wieder eine eigene Wohnung zu suchen, außerhalb der Notunterkunft. Bürgermeister Peter Felbermeier (CSU): "Das ist für Leute, die akut kein Obdach haben. Mehr ist es nicht, mehr soll es auch nicht sein."

Für die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft geht die Gemeinde in die Vorleistung. Denn die Aufgabe der Gemeinde als Sicherheitsbehörde endet mit der "tatsächlichen Unterbringung der Obdachlosen", heißt es in der Satzung über die "Benutzung der Notunterkunft". Das bedeutet: Die Gemeinde hat hinsichtlich der Kosten, für die sie vorläufig aufgekommen ist, einen Erstattungsanspruch gegen den Träger der Sozialhilfe - vorausgesetzt der Obdachlose ist berechtigt, Sozialhilfe zu beziehen.

© SZ vom 11.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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