Verzögerung bei Bauprojekt:Gesetzesvorgabe sorgt für Verwirrung

Lesezeit: 2 min

Die Gemeinde Schwabhausen würde gerne mit dem Anbau an der Heinrich-Loder-Halle starten, wären da nicht ungelöste Fragen über die Mehrwertsteuer

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Jahrelang wurde in der Gemeinde Schwabhausen über die Frage eines Neubaus der Heinrich-Loder-Halle oder über einen Anbau an das bestehende Gebäude diskutiert. Mittlerweile hat man sich für die Lösung eines Anbaus entschieden, für die es auch erste Planungen gibt. Der Baubeginn aber wird sich weiter verzögern, wie Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats bestätigte.

Grund dafür ist eine neue Gesetzesvorgabe, wonach alle Kommunen bis spätestens zum Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtig sind bei allen Einnahmen aus "nicht hoheitlichen Maßnahmen". Konkret bedeutet das, dass die Gemeinde Schwabhausen etwa für Einnahmen aus einer Passausstellung keine Mehrwertsteuer verlangen muss, wohl aber bei Einnahmen aus Vermietungen. Um Letztere handelt es sich auch bei den Gebühren, die Sportvereine für die Nutzung der Sporthalle bezahlen. Es gebe für die Gemeinde zwar die theoretische Möglichkeit, die Mehrwertsteuer beim Hallenanbau nicht zurückzufordern, sagt Josef Baumgartner. Damit aber würde die Gemeinde auf rund 400 000 Euro verzichten - also den Betrag, den die Mehrwertsteuer bei Baukosten von mehr als 2,5 Millionen Euro ausmacht. Ein solcher Verzicht aber, fürchtet Baumgartner, könnte zudem bei einer späteren Steuerprüfung der Gemeinde beanstandet werden und wäre dann wohl mit hohen Nachzahlungen inklusive Zinsen verbunden - ein Risiko, das man nicht eingehen wolle.

Die Gemeinde hat sich inzwischen mit den Sportvereinen ausgetauscht. Laut Kämmerer Daniel Aschbichler haben diese jedoch erklärt, entsprechende Zahlungen nicht leisten zu können. Problematisch sei, dass es zu dem Thema bislang keine Urteile gebe und viele Fragen noch offen seien, erklärte Josef Baumgartner den Ratsmitgliedern.

Der Finanzausschuss der Gemeinde habe deshalb empfohlen, Kontakt mit dem Finanzamt Freising aufzunehmen, um eine verbindliche Auskunft über die "umsatzsteuerrechtliche Beurteilung" des Hallenanbaus einzuholen. Wie rasch eine solche Anfrage der Gemeinde bearbeitet werde, lasse sich nicht sagen. Auf jeden Fall aber müssten bereits im Vorfeld von Gemeindeseite viele Details abgeklärt werden, darunter auch der Umfang der künftigen Anbaunutzung durch die Vereine. Die Anfrage müsse "Hand und Fuß haben", betonte Kämmerer Aschbichler: Nachträgliche Änderungen könnten nicht ohne erneute Anfrage vorgenommen werden.

Im Gemeinderat wurde lange und kontrovers über das sehr komplexe Thema diskutiert. So sprach etwa Max Patzelt (FW) davon, dass der Gemeinderat und die Sportvereine "in die Enge getrieben werden". Zuletzt einigte man sich jedoch darauf, wie empfohlen, beim Finanzamt mit einer Anfrage vorstellig zu werden und für die damit verbundenen Arbeiten - unter anderem für die Beschäftigung eines Steuerberaterbüros - eine Summe von 10 000 Euro bereitzustellen. Am 20. Mai wird sich der Finanzausschuss erneut mit der Angelegenheit beschäftigen, dann muss das Gemeinderatsplenum eine abschließende Entscheidung treffen. Bis dahin können zwar die Planungen für den Hallenanbau fortgeführt werden; Bauleistungen aber können vorerst nicht in Auftrag gegeben werden.

© SZ vom 04.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: