Verhandlung am Amtsgericht Dachau:Betrunken und aggressiv

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20-Jähriger muss sich nach Rangeleien wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten

Von Thomas Hürner, Dachau

Die Parallelen zwischen den drei nächtlichen Vorfällen waren leicht auszumachen: Der Angeklagte war stark betrunken, irgendwann kam es zum Streit und handgreiflichen Auseinandersetzungen, ehe die Polizei anrücken musste, um Schlimmeres zu verhindern. Eines blieb für Richter Daniel Dorner aber ein Rätsel. "Nach eigenen Angaben wollten Sie sich eigentlich selbst verletzen", sagte er, in seinem Blick war jetzt leichte Verwunderung zu erkennen: "Wie kommt es denn dazu?" Wenn es eine schlüssige Antwort auf diese Frage gibt, dann wird Dorner diese erst Ende des Monats erhalten. Die Verhandlung musste vertagt werden, weil zwei Zeugen nicht erschienen waren. Dem 20-Jährigen aus Somalia, dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden, werden jedenfalls gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung vorgeworfen. Er selbst hat die Anklagepunkte entweder zurückgewiesen oder konnte sich an die genauen Vorkommnisse nicht mehr erinnern.

Der erste Vorfall hatte sich bei den Asylcontainern in Haimhausen ereignet. Dort war es zum Streit mit einem ebenfalls betrunkenen Mann gekommen, erzählte der Angeklagte. Er habe daraufhin ein Messer gefunden und dieses zur eigenen Sicherheit in den Hosenbund gesteckt. Ein Polizeibeamter, der zu diesem Zeitpunkt inzwischen eingetroffen war und vor Gericht als Zeuge aussagte, schilderte die Szene aber anders: Der Angeklagte habe das Messer in der Hand gehalten und sei mit offener Kline auf den Mann zumarschiert. "Deshalb habe ich meine Waffe gezogen und ihn aufgefordert stehen zu bleiben", sagte der Polizeibeamte. Das Messer habe er daraufhin fallen lassen. Anschließend wurde der Angeklagte in die Psychiatrie in Fürstenfeldbruck gebracht, wo ein Alkoholpegel von etwa einem Promille festgestellt wurde.

Zu den beiden anderen Auseinandersetzungen kam es im Münchner Nachtleben. Bei einer Rangelei mit einem Türsteher soll der Angeklagte zu einer Bierflasche gegriffen haben, um diese möglicherweise als Waffe einzusetzen. Ein anderes Mal soll er vor einem Club eine Bierflasche zerschlagen und sowohl Polizei als auch Sanitäter damit bedroht haben. Die Alkoholtests wiesen hinterher 1,5 und 2,2 Promille aus. "Wenn ich trinke und sauer werde, dann weiß ich nicht mehr, was ich mache", sagte der Angeklagte, der auch durchgehend behauptete, dass er mit den Gegenständen nur sich selbst und niemand anderen verletzen wollte. In seiner Heimat habe er in alkoholisiertem Zustand sogar häufig versucht, sich selbst zu hängen, erzählte er. Dass der Angeklagte durchaus dazu neigt, sich selbst zu verletzen, bestätigte immerhin ein weiterer Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte. Nach dem Vorfall vor dem Münchner Club wurde der Asylbewerber auf eine Polizeistation gebracht, dort habe dieser dann seinen Kopf so lange gegen die Gefängniszelle geschlagen, bis er gefesselt werden musste. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser vermeintliche Hang zur Selbstverletzung auch in den Auseinandersetzungen zu erkennen war und damit strafmildernd ins Gewicht fällt.

© SZ vom 12.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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