Unter Einfluss von Rauschmitteln:Spaß haben - ohne Alkohol am Steuer

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In der Hochphase des Faschings führt die Polizei wieder verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr durch

Die Polizei appelliert an alle Faschingsliebhaber, im Verkehr die Finger vom Alkohol zu lassen. Wie in den vergangenen Jahren werden die Beamten im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, zu dem der Landkreis Dachau gehört, auch heuer verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Nach wie vor stellen Alkohol und Drogen eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar. Gerade in der "fünften Jahreszeit" sei wieder mit alkoholisierten Fahrzeugführern und mit vielen Unfällen zu rechnen, so die Polizei.

So kam es im Präsidialbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord im Überwachungszeitraum des Vorjahres zu 34 Verkehrsunfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. 18 Menschen wurden dabei verletzt. Die Polizeibeamten stellten zudem 84 Alkohol- und 28 Drogendelikte fest, die allerdings keinen Unfall zur Folge hatten. 59 Fahrzeugführer mussten ihren Führerschein an Ort und Stelle abgeben.

Die Zahlen belegen eindrucksvoll die Notwendigkeit polizeilicher Kontrollen, um schwere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Rauschmitteln zu verhindern. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer; wer betrunken am Steuer sitzt, muss auch mit empfindlichen Strafen rechnen. Bereits bei einem Wert von 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Fahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Straftat vor. Die Folgen sind neben einer Geldstrafe auch ein längerer Führerscheinentzug.

Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich, zum Beispiel auf den Arbeitsplatz, haben kann. Damit Faschingsliebhaber keine bösen Überraschungen erleben, rät die Polizei, den Fasching nach Lust und Laune zu genießen - aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer.

Wer eine Faschingsparty besuchen will, sollte auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder klären, wie er ohne selbst am Steuer zu sitzen nach Hause kommt. Wer auf Alkohol nicht verzichten will, sollte öffentliche Verkehrsmittel und Taxen benutzen. Zur eigenen Sicherheit sollte man zudem nie in ein Fahrzeug einsteigen, wenn man das Gefühl hat, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die Polizei mahnt außerdem Autofahrer, die Wirkung von Restalkohol nicht zu unterschätzen: Dieser könne auch einen Tag nach dem Alkoholkonsum noch Folgen haben. Der Körper baue nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab.

© SZ vom 07.02.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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