Tierwelt:Hunde an die Leine

Lesezeit: 1 min

Landratsamt mahnt Tierschutz in freier Flur an

Weil die Hauptbrut- und Setzzeiten begonnen haben, bittet das Landratsamt Dachau alle Hundehalter, bei ihren Ausflügen und Spaziergängen in freier Natur ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Freilaufende Hunde, so heißt es in der Pressemitteilung, führten zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der frei lebenden Tierwelt - das betreffe nicht nur heimisches Wild, sondern auch bodenbrütende Vögel, beispielsweise den immer seltener werdenden Kiebitz und Jungvögel. "Daher sollte insbesondere in zusammenhängenden Wiesengebieten sowie im Wald und an Waldrändern durch ein Anleinen wirksame Vorsorge zum Wohl der heimischen Tierwelt getroffen werden", verlautbart das Landratsamt. Schließlich seien die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon.

Außerdem weist das Landratsamt darauf hin, dass in den Naturschutzgebieten "Weichser Moos" und "Schwarzhölzl" das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten ist und im Landschaftsschutzgebiet "Glonntal" in der Zeit von 1. März bis 15. Juli. Betroffen sind somit die Gebiete nördlich und südlich der Glonn zwischen Petershausen und Herschenhofen, südlich der Glonn zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie das gesamte Arnbacher Moos. "Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können", mahnt ein Sprecher des Landratsamts.

Die strengen Vorschriften gelten der Pressemitteilung zufolge auch für das Bayerische Jagdgesetz. Wer einen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und sich das Tier dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht, der könne dafür finanziell belangt werden. Frische Wildspuren weckten schließlich den natürlichen Jagdinstinkt der Hunde, was vielfach zu einem Ausbüchsen, Verfolgen und Hetzen des Wilds führe.

Einschlägige Regelungen und Verbote, das teilt das Dachauer Landratsamt mit, "sind auch in kommunalen Satzungen zur Benutzung von Erholungsgebieten verankert". Betroffen davon sind beispielsweise der Waldschwaigsee, der Karlsfelder See, der Stadtweiher und die Schinderkrippe in Dachau.

© SZ vom 01.04.2015 / emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: