Tierkrankheit:Vorsicht, Seuche

Landratsamt warnt Tierhalter vor Blauzungenkrankheit

In einem Betrieb in der Gemeinde Berglen, Landkreis Rems-Murr-Kreis, ist die Blauzungenkrankheit ausgebrochen. Dies teilt das Landratsamt Dachau mit. Der Landkreis werde deshalb zur Restriktionszone erklärt. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Demnach muss der Tierhalter den Ausbruch der Tierseuche der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Dabei muss er seinen Namen, seine Adresse sowie den Standort und die Haltungsform der betroffenen Tiere angeben. Wer in der Restriktionszone für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzüglich dem Landratsamt Dachau, Fachbereich Veterinärwesen, Dr.-Hiller-Str. 36, 85221 Dachau, Telefon 08131/74 1446 anzuzeigen, sofern die Tiere dort nicht bereits registriert sind.

Zucht-, Nutz- und Schlachttiere dürfen innerhalb der Restriktionszone nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde transportiert werden. Um die Zulassung zu erhalten, muss der Tierhalter der Behörde eine "Tierhaltererklärung innerhalb Sperrbezirk" schicken. Tiere, die sich mit der Blauzungenkrankheit infizieren können, dürfen nicht aus der Restriktionszone heraus gebracht werden. Das Landratsamt Dachau kann den Transport der Tiere unter Auflagen ausnahmsweise genehmigen. Dafür werden keine Kosten erhoben.

© SZ vom 27.02.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: