Gemeinderat:Ziegelstadel darf wachsen

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Die bisherige Sulzemooser "Splittersiedlung" Ziegelstadel soll zu einem eigenen Ortsteil werden. (Foto: Niels P. Jørgensen)

In der Splittersiedlung im Außenbereich von Sulzemoos leben derzeit nur 38 Bürger. Das könnte sich bald ändern. Denn bislang waren dort nur Bungalows mit Erd- und Dachgeschoss erlaubt - doch das sei nicht mehr zeitgemäß, findet der Bürgermeister.

Von Renate Zauscher, Sulzemoos

Nur rund ein Dutzend Gebäude stehen in Ziegelstadel, eine sogenannte "Splittersiedlung" im Außenbereich der Gemeinde Sulzemoos - doch das könnte sich bald ändern: Für Baulücken in Ziegelstadel sollen künftig großzügigere Bauregelungen gelten als bisher. Der Sulzemooser Gemeinderat hat vor Kurzem beschlossen, einen Bebauungsplan für Ziegelstadel aufzustellen, die bisherige Splitterverdichtungssatzung wird aufgehoben. Damit will man den Wünschen der Bewohner von Ziegelstadel nach mehr Baurecht entgegenkommen. Gleichzeitig soll die bisherige "Splittersiedlung" zu einem eigenen Ortsteil aufgewertet werden.

Für die Gemeinde Sulzemoos mit ihren rund 3100 Einwohnern und auch für Ziegelstadel wird sich durch den Beschluss jedoch nur wenig ändern, wie Bürgermeister Johannes Kneidl (CSU) sagt: "Wir reden hier über derzeit vielleicht zwei, drei neue Häuser und über 10 oder 20 zusätzliche Bewohner zu den aktuell 38 Bürgern in Ziegelstadel."

"Es soll ein kleiner, netter Gemeindeteil von Sulzemoos bleiben"

Dennoch zeigt das Beispiel von Ziegelstadel, wohin neue Entwicklungen im Baubereich gehen und welche Konsequenzen dies für Kommunen hat: Schließlich entsprechen bislang gültige Vorschriften für den privaten Wohnungsbau in Gemeinden heute nicht mehr den Anforderungen an Energieeffizienz und Flächenschonung beim Bauen - das erfordert entsprechende Anpassungsprozesse in den Kommunen. So erlaubte die Splitterverdichtungssatzung, die seit rund drei Jahrzehnten für Ziegelstadel gültig war, bisher lediglich den Bau von Bungalows mit Erd- und Dachgeschoss - eine Bauweise, die heute nicht mehr sinnvoll erscheint. Man wolle und solle aus Gründen der Energieeinsparung kompakter und gleichzeitig flächensparender bauen, so der Sulzemooser Bürgermeister. Die bisherige Regelung sei heute einfach nicht mehr "zeitgemäß".

Künftig sollen in Ziegelstadel deshalb nicht mehr nur Gebäude mit Erd- und Dachgeschoss erlaubt sein, sondern auch Häuser mit maximal drei Vollgeschossen, wobei das dritte Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen muss. Je nach Grundstücksgröße dürfen in einem Einzelgebäude maximal vier Wohnungen untergebracht sein, in einer Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit. Gleichzeitig, so Kneidl, wolle man das Ortsbild weitestgehend erhalten, weshalb keine Flachdächer zulässig sind. Vorgeschrieben ist zukünftig eine Dachneigung von 15 bis 45 Grad. "Der Charakter von Ziegelstadel soll und wird sich nicht ändern", sagt Kneidl, "es soll ein kleiner, netter Gemeindeteil von Sulzemoos bleiben".

Kleine Gemeindeteile sollen nicht "abgekapselt" bleiben

Die neue Regelung erlaube lediglich, dass punktuell nachverdichtet werden kann, so der Bürgermeister. Für eine zusätzliche Bebauung kämen also nur wenige Baulücken infrage. Entscheidend aber sei, so Kneidl: "Wir sehen, dass Handlungsbedarf da ist. Wir akzeptieren, dass die Leute Wünsche haben und schaffen deshalb mehr Baurecht." Auch kleine Gemeindeteile sollten nicht "abgekapselt" von der modernen Entwicklung bleiben: "Wir wollen solche Gemeindeteile nicht einfach links liegen lassen", sagt Kneidl, das sei die Botschaft.

Diese Botschaft wird sicher auch in anderen Kommunen gehört, die ähnliche Entscheidungen vor sich haben. Wer heute bauen will, steht vor ganz anderen ökonomischen und ökologischen Herausforderungen als dies vor 30, 40 Jahren der Fall war - und deshalb braucht es neue, geänderte Vorgaben. Auch andere Kommunen werden sich mit baurechtlichen Anpassungen beschäftigen müssen.

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