Spielplätze:Ein Schritt vor, einer zurück

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Ein städtischer Spielplatz in der Siedlung am Amperwald in Dachau. Die Stadt will nun eine Satzung erlassen, um die Qualität der Plätze zu sichern. (Foto: Niels P. Joergensen)

Unter der dichten Wohnbebauung in Dachau leidet zusehends die Qualität der Spielplätze. Darauf reagiert die Stadt nun mit einer neuen Satzung. Aber die CSU weicht sie schon wieder auf.

Von Petra Schafflik, Dachau

Die Wohnbebauung in der Stadt wird immer dichter, Freiräume gehen zunehmend verloren. Für Kinder gibt es kaum noch "wilde" Areale, auf denen sie toben können. Umso wichtiger sind gute, qualitativ hochwertige Spielplätze. Neben den städtischen Flächen sind für die Jüngsten vor allem auch die vielen kleinen Spielplätze in den Wohnanlagen von Bedeutung. Schon bisher verpflichtet die Bayerische Bauordnung (BayBO) private Bauherren, bei Projekten mit mehr als zwei Wohnungen solche Kinderspielareale anzulegen. Weil aber Baugrund teuer ist, leidet die Qualität dieser Spielplätze zunehmend.

Das Stadtbauamt stellt bei Baukontrollen fest, dass Zugangswege noch als Spielfläche gewertet werden, an Ausstattung und Gestaltung gespart wird. Abhilfe schaffen soll nun eine "Kinderspielplatz-Satzung", die konkrete Vorgaben macht. Nach intensiver Diskussion sprach sich der Bauausschuss des Dachauer Stadtrats für ein derartiges Regelwerk aus, das allerdings erst für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gelten soll. Freiflächen an Wohnanlagen könnten kindgerechte und erlebnisreiche Spiel- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Erwachsene sein. Doch nach den Erfahrungen der Baukontrolleure werden diese Areale von privaten Bauherren immer stiefmütterlicher behandelt. Oft seien die Flächen "mangelhaft und nicht kindgerecht", erklärt die Stadtverwaltung. Standards für Spielplätze festschreiben und damit auch ein Stück Lebensqualität für die Bürger in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld sicherstellen - das soll deshalb nun eine eigene Satzung.

Nach den Vorschlägen des Bauamts werden Spielplätze künftig in sonniger Lage, windgeschützt und abgeschirmt von Verkehrsflächen und Müllbehältern liegen. Auch eine Bepflanzung wird verlangt. Rasch waren sich die Stadträte mehrheitlich einig, dass damit nicht hohe Hecken gemeint sein dürfen, weil ein Spielplatz einsehbar sein muss. Für Gebäude ab drei Wohnungen soll ein solcher Spielplatz mit mindestens 60 Quadratmetern Größe angelegt werden. Für kleine Gebäude könnten auch weniger als 60 Quadratmeter angemessen sein, sagte Dominik Härtl (CSU.) Er forderte "Augenmaß". Allerdings setzen Kommentare zur BayBO das Limit ebenfalls bei 60 Quadratmetern, erklärte Bauamtsleiter Michael Simon.

Eine Untergrenze sei notwendig, fand Günter Heinritz (SPD). "Wie klein kann ein Spielplatz sein, dass auch noch Laufspiele möglich sind?" Doch Härtl plädierte dafür, bei Gebäuden mit bis zu fünf Wohnungen auf die Satzung zu verzichten. Die Bauordnung sei weniger starr, da gebe es Spielräume. Auch Wolfgang Moll (CSU) hält die Satzung für zu restriktiv. Doch Bauamtsleiter Simon erläuterte, dass die Mindestgröße sinnvoll sei. "Sonst bekommen wir irgendwelche ungeeigneten Zwickel-Ecken." Ingrid Sedlbauer (Überparteiliche Bürgergemeinschaft) plädierte als Spielplatzreferentin des Stadtrats ebenfalls für 60 Quadratmeter als unteres Limit. "Diese Fläche ist notwendig, um Spielplätze wenigstens ein bisschen attraktiv zu gestalten."

In einer Kampfabstimmung votierte der Bauausschuss mit einer Stimme Mehrheit dafür, dass die Satzung wie von der CSU vorgeschlagen erst für Bauprojekte mit mehr als fünf Wohnungen gelten soll. Kleinere Wohnhäuser unterliegen demnach weiter nur der Bayerischen Bauordnung. Diskutiert wurde auch die Ausstattung der Spielplätze. Sandkiste, Sitzbank und ein Spielgerät sollen schon sein und bei größeren Wohnanlagen entsprechend mehr Spielgeräte. Bezugsgröße für die Anzahl der Spielgeräte solle die freie Fläche sein, erklärte Heinritz. Sein Vorschlag unterlag aber in einer weiteren Kampfabstimmung mit einer Stimme Mehrheit. Die Satzung wird nun überarbeitet und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.

© SZ vom 25.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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