Rom beendet Rechtsstreit:Beschwerde zurückgewiesen

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Vatikan bestätigt Auflösung des Klosters Altomünster

Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur hat die Auflösung des St.-Birgitta-Klosters in Altomünster endgültig bestätigt. In einem entsprechenden Dekret aus dem Vatikan, das der Erzdiözese nun vorliegt, wird die bereits im Juni 2017 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde der letzten Ordensangehörigen, die im Kloster lebte, Schwester Apollonia Buchinger, gegen die Auflösung bestätigt. Das in lateinischer Sprache verfasste Dekret hält ausdrücklich fest, dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren. Mit dem Dekret bestätigt sich erneut, dass die noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin Claudia Schwarz zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist. Das Erzbistum kann sich nun auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren und die Zukunft Altomünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln. Das Landgericht München II hatte Mitte März eine Klage der 39-jährigen Juristin abgewiesen, mit der sie sich gegen den Auszug aus dem Kloster wehrte. Nach dem Urteil kann das Erzbistum ein Zwangsgeld bis zu 250 000 Euro anordnen, um die 39-Jährige zum Auszug zu zwingen. Claudia Schwarz will dennoch nicht aufgeben. Nach dem Urteil des Landgerichts pilgerte sie nach Rom, um ihr Anliegen direkt im Vatikan vorzutragen. Sie habe dort einen Gesprächspartner gefunden, der ihr helfen wolle, sagte sie nach dem Treffen in Rom. Sie hoffe und bete, dass ein Schreiben von ihr und vier weiteren Frauen, die wie sie in Altomünster Nonne werden wollen, in die richtigen Hände gelange.

© SZ vom 12.04.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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