Röhrmoos:Teure Lieblinge

Lesezeit: 2 min

Cocker-Spaniel Flecki lebt im Dachauer Tierheim. Für ihn muss keine Hundesteuer entrichtet werden. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Hundehalter in der Gemeinde müssen im nächsten Jahr um 50 Prozent mehr Steuern zahlen. Behinderte, die auf ihre Tiere angewiesen sind, sind von den Beiträgen dagegen befreit

Von Sophia Dittmann, Röhrmoos

Vor der Anschaffung eines Hundes sollte man sich im Klaren darüber sein, dass viele verschiedene, zum Teil auch hohe Kosten auf den Halter zukommen können. Dabei geht es nicht nur um Ausgaben für das Futter, Spielzeug, Halsband oder den Fressnapf des Vierbeiners. Hundebesitzer müssen auch Versicherungen, teure Tierarztbesuche und die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hohe Hundesteuer bezahlen.

Der Gemeinderat Röhrmoos hat nun beschlossen, die Hundesteuer von 2017 an um 50 Prozent zu erhöhen. Hundebesitzer müssen also künftig für ihre vierbeinigen Freunde erheblich tiefer in die Tasche greifen. Mit Beginn des neuen Jahres zahlen Hundehalter in der Gemeinde Röhrmoos statt bisher 40 Euro pro Hund eine Jahressteuer in Höhe von 60 Euro. Damit begibt sich die Gemeinde auf das Kostenniveau vieler anderer Kommunen im Landkreis. In Dachau etwa wurde die Hundesteuer jetzt von 50 auf 60 Euro pro Jahr erhöht.

Eine Neuerung gibt es auch für die Halter von Kampfhunden. In Bayern ist die Haltung, Zucht und Einfuhr dieser Rasse gesetzlich geregelt. In der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" werden Hunde in zwei Kategorien eingeteilt. Für die Haltung von Hunden der Kategorie 1, zu der unter anderem Rassen wie Pitbull und Bandog gehören, ist eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde erforderlich, die nur erteilt wird, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen. Hunderassen wie Rottweiler oder Mastiffs werden dagegen der Kategorie 2 zugeordnet. Der Halter hat die Möglichkeit, die Gemeinde durch das Gutachten eines Sachverständigen davon zu überzeugen, dass sein Hund nicht außergewöhnlich aggressiv und deshalb für andere Bürger nicht gefährlich ist. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt. Dieses Zeugnis befreit den Halter von der Erlaubnispflicht und von einem Zuchtverbot.

Der Röhrmooser Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, dass für genehmigte Kampfhunde der Kategorie 2 künftig ein Jahresbeitrag von 300 Euro pro Hund berechnet wird. Für Kampfhunde der Kategorie 1 hat der Gemeinderat beschlossen, die Jahressteuer von 2500 Euro pro Hund auf 900 Euro zu senken. Über die Steuer für Kampfhunde der Kategorie 1 musste nicht groß diskutiert werden, sagt der geschäftsleitende Beamte der Gemeinde Röhrmoos, Erwin Zelenka. Denn derzeit gebe es in der Gemeinde keinen Bürger, der einen solchen Kampfhund besitzt.

Für Rettungshunde, beispielsweise des Roten Kreuzes, Bewachungshunde und Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, berechnet die Gemeinde keine Steuern. Ebenso sind Hunde, die im Tierheim leben und sogenannte asylsuchende Hunde von der Steuer befreit. Eine Steuerermäßigung für Halter, die ihr Tier in einer Hundeschule ausbilden lassen, gibt es nicht. Das hat etwa der Gemeinderat Altomünster beschlossen. Begründung: Ausgebildete Tiere seien sozialverträglicher.

In Röhrmoos wurde die Hundesteuer letztmals vor vielen Jahren erhöht. Wegen vieler neuer Urteile musste die Gemeinde die Satzung ändern. Auch deshalb beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung der Steuer.

© SZ vom 08.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: