Prozess im Amtsgericht:Mit dem Handy Brandanschlag angekündigt

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29-Jähriger droht seiner Ex-Frau mit dem Tod und verängstigt ihren Arbeitgeber, einen Klubbesitzer. Fünf Monate Haft

Von Petra Schafflik, Dachau

Aus der Haftanstalt wird der junge Mann von zwei Beamten im Gerichtssaal vorgeführt. Doch auf der Anklagebank sitzt dann kein Kapitalverbrecher, sondern ein "Bewährungsversager, wie er im Buche steht", wie Amtsrichter Christian Calame am Ende der Verhandlung im Amtsgericht Dachau sagen wird. Zehnmal ist der 29-Jährige schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Auch eine offene Bewährungsstrafe hat ihn im vorigen Jahr nicht abgehalten, wieder eine Straftat zu begehen. Per Handy-Nachrichten hat der Mann seiner von ihm getrennt lebenden Frau und deren Chef mit einem Brandanschlag und tödlichen Schüssen gedroht. Auf die Nachsicht des Gerichts kann er nicht mehr zählen. "Jetzt schlägt es ein", sagt der Amtsrichter. Fünf Monate Haft ohne Bewährung lautet das Urteil. Der Angeklagte reagiert entspannt. "Damit habe ich schon gerechnet."

Die Botschaft, die der Besitzer eines Münchner Klubs am 22. Juli vorigen Jahres auf seinem Handy-Display lesen konnte, war eindeutig: "Heute ist Payday ihr Wichser. Ihr werdet zugrunde gehen." Dann wurde ein Brandanschlag auf das Lokal angedroht. Den Absender der Nachricht kennt der Klubbesitzer persönlich, es ist der Ehemann einer Angestellten. Als "netten, normalen und umgänglichen Typen" habe er den jungen Mann kennengelernt, erklärt der Klubbesitzer als Zeuge vor Gericht.

Dennoch habe er die Drohung ernst genommen, denn sie kam nicht aus dem Nichts. Kurz zuvor hatte seine Angestellte ihm Whatsapp-Nachrichten von ihrem Handy weitergeleitet, in denen der Noch-Ehemann ebenfalls eine Brandstiftung im Klub ankündigte. Und der Frau noch drohte: "Wenn du die Polizei einschaltest, wirst du erschossen."

Sicherheitshalber rief der Klubbesitzer die Polizei, die kurz darauf mit zahlreichen Kriminal- und Streifenbeamten eintraf. Denn am Jahrestag des Anschlags am Olympia-Einkaufszentrum waren die Sicherheitskräfte sensibilisiert. Auch gab es offenbar Hinweise, der Angeklagte habe sich bewaffnet und sei mit Freunden aus der Rockerszene auf dem Weg nach München. Diese massive Reaktion der Sicherheitskräfte auf seine Handy-Nachrichten registriert der Angeklagte überrascht. Dem Gericht erklärt er treuherzig, die Texte schon geschrieben, aber nicht so gemeint zu haben. Weil Gerüchte über ihn in Umlauf waren, habe er "Druck aufbauen" wollen. Aber auch seine Frau nahm damals die Drohung durchaus ernst und kontaktierte die Polizei. Schon in der Ehe habe es Stress und Gewalt gegeben, berichtet sie vor Gericht. Seit sie ausgezogen sei, "ist die Lage eskaliert."

Egal wie eine Bedrohung gemeint ist und wie ein Betroffener reagiert: Wer mit einem Verbrechen droht, mache sich strafbar, erklärte der Amtsrichter. Seine einzig einschlägige Vorstrafe sei doch schon acht Jahre her, versucht der junge Mann sich zu verteidigen. Alle anderen Vorstrafen, etwa wegen Diebstahls, Betrugs, Sachbeschädigung und Körperverletzung nannte er "geringfügig". Doch das Gericht sah das anders. Zumal der Angeklagte erst noch im vorigen Sommer wegen mehrfachen Schwarzfahrens mit einer Bewährungsstrafe davongekommen war. Um kurz danach die Drohbotschaften zu verschicken. Im Winter wurde er dann festgenommen.

Warum, das weiß der 29-Jährige nicht zu sagen. Offenbar hat er den Überblick verloren über seine Verfahren, Bewährungsauflagen und offenen Strafen. Wegen der beiden Bedrohungen verurteilt ihn das Gericht zu fünf Monaten Haft, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate gefordert.

© SZ vom 17.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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