Postzustellung:Bürgermagazin gilt als Werbung

Am 14. März erscheint die neue Ausgabe des städtischen Bürgermagazins - diese und künftige Ausgaben können nicht mehr an Werbeverweigerer verteilt werden. Grund dafür sind einer Pressemitteilung der Stadt zufolge rechtliche Bedenken auf Seiten der Deutschen Post. Bisher bewertete die Post das Bürgermagazin "Stadt im Gespräch" nicht als Werbung, die Briefträger konnten es an sämtliche Haushalte verteilen - auch an jene, deren Briefkästen mit einem Werbeverweigerer-Aufkleber gekennzeichnet sind. "Doch damit ist nun leider Schluss", bedauert Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD). Das Magazin kann man online auf www.dachau.de lesen, zudem liegt es im Rathaus, in der Tourist-Info, im Bürgerbüro, in der Stadtbücherei und deren Zweigstellen, bei den Stadtwerken, der Volkshochschule und bei der Stadtbau aus.

© SZ vom 11.03.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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