Planungen:Unterschiedliche Lärmschutzvorgaben

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In Schwabhausen soll ein neues Wohnhaus entstehen. Die Nachbarschaft zu einem Mischgebiet bereitet Probleme

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

An der Augsburger Straße in Schwabhausen soll im Garten eines bestehenden, unter Denkmalschutz stehenden Hauses ein Gebäude mit drei Wohneinheiten gebaut werden. Da im geplanten Projekt ausschließlich Wohnraum für die Familie des Besitzers, nicht aber Gewerbe vorgesehen ist, muss die Fläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Das Problem dabei: Das Grundstück grenzt an ein Mischgebiet. Zwar befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls Wohngebäude. Theoretisch aber wäre auch eine gewerbliche Nutzung des Nachbargrundstücks möglich - mit der Folge, dass dann vielleicht Lärmimmissionen auf das Wohngebäude einwirken könnten, die die erlaubten Grenzen für ein Allgemeines Wohngebiet überschreiten.

Mit diesem Dilemma müssen sich Bürgermeister und Gemeinderat in Schwabhausen seit geraumer Zeit befassen. "Es ist unglaublich, welchen Aufwand man für ein einziges Gebäude betreiben muss", sagt Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) - aber so sei eben die Rechtslage.

In der jüngsten Sitzung des Schwabhauser Bauausschusses stand das Thema jetzt erneut auf der Tagesordnung. Bei der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem Projekt - darunter vor allem solche des Landratsamtes - wurde entschieden, dass sich, wie von der Behörde vorgeschlagen, keine zur Belüftung von Schlaf- oder Wohnräumen nötigen Fenster auf den beiden Giebelseiten des lang gestreckten Gebäudes befinden dürfen: Auf der Ostseite wegen künftig vielleicht einwirkenden Lärms aus dem benachbarten Mischgebiet - und im Westen wegen des Verkehrslärms der am Grundstück vorbei führenden Staatsstraße. Darüber hinaus wird die Errichtung einer mindestens 1,30 Meter hohen Schallschutzwand entlang der Straße vorgeschrieben. Diese Höhe sei laut einem erstellten Schallschutz-Gutachten ausreichend, erklärte der mit der Realisierung des Projekts beauftragte Architekt, der in der Sitzung anwesend war. Eine höhere Wand werde vor allem aus Gründen des Denkmalschutzes kritisch gesehen, weil sie die Sicht auf das schöne alte Haus behindern würde.

Das Bauvorhaben an der Augsburger Straße ist nicht der einzige Fall in Schwabhausen, in dem das Aufeinandertreffen von einem reinen Wohngebiet auf ein Mischgebiet mit den jeweils unterschiedlichen Lärmschutzvorgaben Probleme bereitet. Noch "in der Schwebe" sei ein weiterer Fall im Gemeindeteil Rumeltshausen, sagt Josef Baumgartner. Hier möchte der örtliche Wirt seinen Gastsaal erweitern und muss deshalb zusätzliche Stellplätze nachweisen. Die nötige Fläche ist vorhanden. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite aber wurde vor Längerem ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, auf das kein zusätzlicher Lärm durch an- und abfahrende Autos einwirken darf. Noch gebe es, so der Bürgermeister, trotz vieler Gespräche zwischen den Wirtsleuten, der Gemeinde und dem Landratsamt, keine Lösung für das Problem.

Zumindest was das Projekt an der Augsburger Straße angeht, ist Josef Baumgartner jetzt aber zuversichtlich. Die Pläne müssen nach der Behandlung im Ausschuss noch einmal ausgelegt, dann erneut im Ausschuss und zuletzt im Gemeinderatsplenum behandelt werden.

"Wir hoffen, dass bei der nächsten Sitzung Planungsreife erlangt wird, damit der Bauwerber die Planung endlich einreichen kann", sagte Bürgermeister Baumgartner.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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