Odelzhausen:Sechs-Familien-Haus muss zurückgebaut werden

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Nach Intervention des Landratsamts verweigert die Gemeinde Odelzhausen die Genehmigung des Neubaus. Sie fürchtet einen folgenschweren "Präzedenzfall"

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Einem neu gebauten Sechs-Familien-Haus im Norden Odelzhausens droht der Rückbau oder zumindest ein sehr teurer Umbau. Auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderats lehnten dessen Mitglieder einmütig einen Vorschlag der Bauherren zur Rettung des Gebäudes ab. Das Ehepaar - Landwirte aus dem Ort - verließ das Gremium mit versteinerten Mienen.

Der Rat hatte sich mit dem Projekt schon einmal Anfang März beschäftigt und damals eine Entscheidung verschoben. Das Landratsamt hatte eine Fertigstellung des Baus untersagt, weil er gegen eine Vorgabe des Bebauungsplans verstieß: Eine Dachgaube auf der Nordseite des Gebäudes ist zu breit, 14,50 Meter statt der zulässigen acht Meter - die Größe errechnet sich aus den Gebäudemaßen.

Das Problem hatten sich die Bauherren und ihr Architekt selber eingebrockt. Sie hatten das Haus im sogenannten "Freistellungsverfahren" errichtet. Dieses Procedere erlaubt eigentliche eine zügige Umsetzung von Bauplänen ohne aufwendiges Prüfungsverfahren. Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Planer müssen zusichern, alle Bebauungsplanvorgaben präzise umzusetzen. Indes verstößt der Bau wegen der Gaubenbreite klar gegen die Regularien.

Als das Landratsamt im Februar intervenierte, baten die Bauherren den Gemeinderat um eine Befreiung von den Planungsregeln. Odelzhausens Bürgermeister Markus Trinkl (parteifrei) sorgte sich schon damals um die möglichen Folgen eines derartigen Zugeständnisses: Der Rathauschef fürchtete einen "Präzedenzfall". Obwohl er das Gebäude für prinzipiell "sehr gelungen" hielt, wie er damals sagte. Nicht zuletzt, weil es der Forderung nach verdichteten Bauformen nachkommt.

Seit Anfang März gab es wohl einen regen Schriftverkehr zwischen dem Landratsamt, der Gemeinde und den Bauherren. Das Ehepaar schlug dabei vor, das Gebäude zu verlängern, um auf diese Weise das erlaubte Verhältnis zwischen Gaubenbreite und Länge der Hausfront wiederherzustellen. Ein komplett neuer Anbau wäre dazu nicht notwendig - stattdessen wollte der Architekt einfach ein weiteres Stockwerk sowie ein Giebeldach auf die sowieso geplante Garage daraufsetzen. Eine pfiffige Idee, die nur einen Haken hat: Auch sie erfordert eine formelle Befreiung vom Bebauungsplan. Der Anwalt der Gemeinde wies Trinkl auf eine Gefahr hin: Es drohten Schadenersatzklagen von anderen Bauherren, die sich benachteiligt fühlen könnten. Eine derartige Befreiung wäre nur dann juristisch unproblematisch, wenn die Allgemeinheit davon profitieren würde.

Dieses Argument inspirierte die Bauherren und ihren Architekten zu einer Offerte: Sie wollten einen Kinderspielplatz vor das Haus setzen, auf eigene Kosten. Der Gemeinderat wog das Angebot rund zwanzig Minuten ab - in nichtöffentlicher Sitzung. Die Zuhörer, die Bauwerber und die Presse mussten währenddessen den Festsaal des Wirtshaus Harner verlassen, in dem sich das Gremium erneut getroffen hatte, weil sich die dort leichter Abstand halten, um Corona-Infektionen zu vermeiden.

Die Spannung war groß, als sich die Tür zum Saal wieder öffnete; die Enttäuschung bei dem Ehepaar schließlich noch größer, als der Bürgermeister um Stellungnahmen bat. Sowohl Elisabeth Kappes (BGO) als auch Robert Wohlmuth (FW) warnten vor dem Präzedenzcharakter einer Ausnahmegenehmigung. Wohlmuth meinte: "Es bleibt nur der Rückbau." Ihre Ratskolleginnen und -kollegen schlossen sich den beiden an. Veit Winkler (SPD) durfte aus verwandtschaftlichen Gründen nicht mitstimmen. Ob ein Rückbau der Gaube - die ja für Tageslicht im Dachgeschoss sorgen soll - die Realisierung der dort geplanten Wohneinheiten zulässt, ist offen.

© SZ vom 26.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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