Odelzhausen:Es ist halt so

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Der Gemeinderat Odelzhausen stimmt der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft vorbehaltlos zu

Odelzhausen will den Bürgerentscheid in Pfaffenhofen und den Beschluss in Sulzemoos, die gemeinsame Verwaltungsgemeinschaft der drei Kommunen aufzulösen, widerspruchslos hinnehmen. (Foto: Toni Heigl)

Die Reaktion ist demonstrative Gelassenheit. Der Gemeinderat Odelzhausen will den Bürgerentscheid in Pfaffenhofen und den Beschluss in Sulzemoos, die gemeinsame Verwaltungsgemeinschaft der drei Kommunen aufzulösen, widerspruchslos hinnehmen. Am Dienstagabend entschied der Gemeinderat, dass er sich den Anträgen von Sulzemoos und Pfaffenhofen "nicht widersetzen" und die von den Nachbargemeinden gewünschte Auflösung "mittragen" werde. Gründe des Allgemeinwohls stünden einer Auflösung nicht entgegen.

Die beiden mit Odelzhausen seit Jahrzehnten in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinden Pfaffenhofen und Sulzemoos wollen, wie berichtet, austreten und haben entsprechende Anträge beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags und an das Innenministerium gestellt. Das Staatsministerium hat seinerseits eine Stellungnahme des Landkreises Dachau angefordert, und auch die Gemeinde Odelzhausen muss sich in den nächsten Tagen offiziell äußern.

Der Odelzhausener Gemeinderatsbeschluss sieht nun wie folgt aus: Die Auflösungsanträge der beiden anderen VG-Gemeinden werden "zur Kenntnis genommen", und ebenso die Tatsache, dass die Anträge "dem erklärten und breiten Willen" der jeweiligen Gemeindebürger entspreche. Eine Münchner Anwaltskanzlei soll damit beauftragt werden, die Interessen der Gemeinde Odelzhausen im Zuge der Auflösung zu vertreten und entsprechende Stellungnahmen gegenüber den zuständigen Gremien abzugeben. Gegenstand dieser Stellungnahmen solle vor allem die Frage der Rechtsnachfolge der Verwaltungsgemeinschaft durch die Gemeinde Odelzhausen sein.

Um diese Frage drehte sich primär die Diskussion der Odelzhausener Mandatsträger. "Es geht bei diesem Begriff vor allem um die "Infrastruktur des Gebäudes", sagte Bürgermeister Markus Trinkl (parteifrei). Aber auch andere Aspekte der Rechtsnachfolge gilt es abzuklären - etwa die bezüglich der Übernahme von Personal oder anderer Verpflichtungen. Bürgermeister Trinkl empfahl dem Rat, eine klare und eindeutige Willenserklärung dahin gehend abzugeben, ob er gegen die Austrittsabsichten der VG-Partner Widerspruch einlegen wolle oder nicht. Diese Entscheidung solle von der Frage der Rechtsnachfolge nicht abhängig gemacht werden.

In der Diskussion wurde allerdings deutlich, dass nicht alle Gemeinderatsmitglieder vom Grundsatz her der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft positiv gegenüber stehen, die seit der Gebietsreform in den siebziger Jahren besteht. "Keiner von uns wäre je auf die Idee gekommen, wenn es anders laufen würde als es jetzt läuft", sagte beispielsweise Bruni Kiemer (FW). "Grundsätzlich sind wir für die VG - aber nicht unter den jetzigen Bedingungen", erklärte Michael Kiemer (CSU). Und Roderich Zauscher oder auch Ursula Kohn (beide BGO) sind überzeugt, dass die Mehrheit der Räte das Ende der Kooperation vom Grundsatz her ablehnen würde. Auf Grundlage des einstimmig gefassten Ratsbeschlusses wird das beauftragte Rechtsanwaltsbüro jetzt die nötigen Stellungnahmen ausarbeiten.

© SZ vom 17.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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