Odelzhausen:Bürgerbegehren abgelehnt

Initiatoren überlegen nächste Schritte gegen geplante Tankstelle

Der Odelzhausener Gemeinderat hat bei seiner Sondersitzung am Dienstag wie erwartet das Bürgerbegehren gegen eine Tankstelle mit Lkw-Rastplätzen auf der Nordseite der Autobahn A 8 abgelehnt. Der Münchner Fachanwalt Gregor Schneider hatte in der vergangenen Woche in einem Rechtsgutachten die Zulässigkeit des Begehrens bestritten. Eine Schlüsselrolle in seiner Argumentation spielt ein Verkehrsgutachten des TU-Professors Harald Kurzak aus dem Jahre 2016: Der Experte hatte damals ausgerechnet, dass die Verkehrsbelastung des Kreisels auf der Südseite der Autobahn signifikant sinke, wenn die Aral-Tankstelle auf die Nordseite umzieht. Das Gremium folgte mit 18 gegen zwei Stimmen dem Rat des Juristen. Außer dem Bürgerbegehren-Initiator Roderich Zauscher stimmte nur dessen BGO-Ratskollegin Angelika Aigner für die Zulässigkeit des Begehrens.

Die Initiatoren-Gruppe könnte theoretisch gegen den Beschluss klagen, müsste jedoch voraussichtlich ein Gegengutachten vorlegen. Eine zeitraubende und teure Angelegenheit, die zudem wohl "keine aufschiebende Wirkung" für das Vorhaben der Gemeinde hätte, wie Zauscher der SZ Dachau sagte. Weitere Alternativen wollte der Grünen-Kreisrat und BN-Kreisvorsitzende zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen. Eine Entscheidung über das Vorgehen werde in den kommenden Wochen fallen, so Zauscher.

© SZ vom 25.11.2021 / kram - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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