Neues Gewerbegebiet:Anwohner erstreiten Baustopp

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Die Bebauung des neuen Gewerbegebiets "Südlich des Schleißheimer Kanals" ist vorerst gerichtlich gestoppt worden. Oberbürgermeister Hartmann spricht von einer "Kleinigkeit" und hofft, dass es bald weitergehen kann. (Foto: Toni Heigl)

Per Eilentscheidung setzt der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan am Seeber-Gelände vorläufig außer Kraft. Grund ist die Lärmbelastung der Nachbarn, die nun auf eine grundlegende Veränderungen hoffen

Von Julia Putzger, Dachau

Dass die Stadt Gewerbegebiete braucht, ist seit Jahren Konsens in der Politik und unter den Bürgern. Weniger harmonisch geht es jedoch zu, wenn es um die konkrete Umsetzung dieser Forderung geht. Der Streit zwischen Stadt und Anwohnern um die erwartete Lärmbelästigung durch das geplante Gewerbegebiet "Südlich des Schleißheimer Kanals", besser bekannt als Seeber-Gelände, kocht nun erneut auf: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nach einer Normenkontrollklage den Bebauungsplan der Stadt außer Kraft gesetzt. Das heißt, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts keine weiteren Baugenehmigungen mehr erteilt werden dürfen, die Erschließung des Geländes durch Straßen und Kanalisation muss bis dahin gestoppt werden.

Die Kläger - Dachauer, die vor allem nördlich und westlich des geplanten Gewerbegebiets wohnen - erwarten durch die Erschließung des derzeit brachliegenden Areals als Gewerbegebiet eine massive Zunahme des Verkehrs und eine damit verbundene Lärmbelästigung. Die Verantwortlichen der Stadt teilen diese Befürchtungen, gestützt auf mehrere Gutachten, aber nicht. Schon seit Jahren gibt es deshalb fundamentale Unstimmigkeiten: Die Mitglieder der Bürgerinitiative anwohnerfreundliche Entwicklung Dachau-Ost (BI) warfen der Stadt in der Vergangenheit "Vertuschung" und "Schönfärberei" vor. Die Gutachten, die die Erhöhung der Verkehrsbelastung prognostizieren sollten, seien auf falschen Annahmen erstellt worden. Gerhard Schlabschi, Vorstand der BI, argumentiert: "Bei der Verkehrsschätzung wurde von einer Nutzung wie zu Zeiten der Firma Seeber, also mit der niedrigsten Arbeitsplatzdichte von 80 Quadratmetern ausgegangen." Nun aber entstünden dort größtenteils Bürogebäude, die zu allem Übel auch nicht die gewünschten Gewerbesteuereinnahmen bringen würden. Dementsprechend gebe es die höchste Arbeitsplatzdichte und mehr Zu- und Abfahrten zum Gelände, führt Schlabschi weiter aus. "Es ist offensichtlich, dass die Verkehrsbelastung vier bis fünf Mal höher sein wird als im Gutachten dargestellt. Darauf wurde in den Gutachten auch explizit hingewiesen", sagt der BI-Vorstand frustriert. Außerdem müsse man auch die geplanten Gewerbegebiete in Dachau südlich der Siemensstraße und in Karlsfeld an der Bajuwarenstraße miteinbeziehen.

Von Seiten der Stadt hieß es bisher stets, dass sämtliche vorliegenden Informationen - also auch Berechnungen hinsichtlich des Gebiets südlich der Siemensstraße - in die Planungen miteinbezogen wurden. Man wehrte sich gegen die Vorwürfe der Bürgerinitiative: Der Stadtrat habe die vom Fachgutachter vorgeschlagenen Erfahrungswerte für die Berechnung des Verkehrsaufkommens übernommen, hieß es etwa in einer zusammenfassenden Erklärung der Abteilung Stadtplanung, die beim Beschluss des Stadtrats vorlag. Der Bebauungsplan trat schließlich am 25. April 2019 in Kraft. Die Grünwalder Immobilien-Holding Hubert Haupt plant auf dem Gelände den Nu Park, in dem unter anderem ein Hotel entstehen soll, der Automobilzulieferer Autoliv möchte dort ein Entwicklungszentrum einrichten.

Der VGH hat den Bebauungsplan jetzt aber vorläufig außer Vollzug gesetzt. Rechtsanwalt Patrick Bühring, dessen Mandant die Normenkontrollklage eingebracht hatte, erklärt: "Damit ist der VGH unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat es für möglich gehalten, dass die von der Stadt Dachau im Bebauungsplan getroffenen Lärmschutzfestsetzungen unwirksam sind." Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren werde etwa ein Jahr vergehen, schätzt der Rechtsanwalt - bis dahin gilt die vorläufige Entscheidung. Da eine solche jedoch äußerst selten sei, ist Bühring optimistisch, dass der VGH im Sinne der Kläger entscheidet.

In der Stadtverwaltung ist man anderer Ansicht, wie in einem schriftlichen Statement aus dem Oberbürgermeisterbüro betont wird: Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens seien offen. Bei der Verteilung von Lärmkontingenten sei im Bebauungsplan tatsächlich ein formaler Fehler passiert, "aber aus Sicht unserer Anwälte ist das eine Kleinigkeit", erklärt OB Florian Hartmann. Er zeigt sich überrascht, dass dies zum Anlass genommen wurde, um den Bebauungsplan vorläufig außer Kraft zu setzen. Im schriftlichen Statement der Verwaltung heißt es jedoch, dass es durchaus denkbar sei, dass einzelne Anwohner durch die Möglichkeiten, die der Bebauungsplan eröffne, "überhöhte Lärmbelastungen" aufgebürdet bekämen. Jedenfalls werde man den Fehler nun schnellstmöglich ausbessern und dann die endgültige Entscheidung des VGH abwarten. An den Planungen ändere sich dadurch - entgegen der Hoffnungen der Bürgerinitiative - aber nichts.

© SZ vom 07.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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