Neues Gesetz:Die kleinen Lebensretter

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Jedes Jahr sterben an den Folgen eines Brandes 400 Menschen in Deutschland, oft entsteht das Feuer nachts. Seit 1. Januar müssen deshalb Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Eine Häufung von Fehlalarmen befürchtet die Kreisbrandinspektion nicht

Von Robert Stocker, Dachau

Nachts in irgendeiner Wohnung. Die Mieter schlafen tief und fest. In der Küche schmort das defekte Kabel einer Kaffeemaschine durch, weil das Gerät nicht ausgeschaltet wurde. Durch die Hitze fängt die Küchentheke zu kokeln an, Plastikteile beginnen zu schmelzen. Dicke Rauchschwaden breiten sich in der Wohnung aus. Gott sei Dank schlägt der Rauchmelder im Schlafzimmer Alarm. Der schrille Ton weckt die Mieter auf. Sie rennen aus der Wohnung und verständigen die Feuerwehr. Die Bewohner ziehen sich eine leichte Rauchverletzung zu, der Sachschaden hält sich dank der schnellen Ankunft der Einsatzkräfte in Grenzen. Glück gehabt. Die Rauchmelder in der Wohnung haben das Schlimmste verhindert.

Das Malheur hätte auch anders ausgehen können. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 400 Menschen an den Folgen eines Brandes, in vielen Fällen entsteht das Feuer nachts. 95 Prozent der Opfer erliegen einer Rauchvergiftung, stellt die Versicherungskammer Bayern fest. Rauchmelder seien deshalb eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. In Bayern sind die kleinen Geräte seit 2013 in Neubauten Pflicht. Seit 1. Januar 2018 müssen laut Bayerischer Bauordnung auch bestehende Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Vorgeschrieben sind die potenziellen Lebensretter in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen. Offene Treppenhäuser in mehrstöckigen Häusern müssen auf jedem Stockwerk einen Melder haben. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, auch wenn das Haus oder die Wohnung vermietet ist.

Eine nicht ganz unwichtige Regelung, wie ein Versicherungsmakler aus dem Landkreis bestätigt: "Wenn keine Rauchmelder vorhanden sind und ein Brand Verletzte oder gar Tote fordert, können dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen drohen." Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Der Versicherungsschutz durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung bleibe aber in der Regel bestehen. Nur wenige Versicherer würden hier Probleme machen. "Rauchmelder verhindern ja keinen Brand, sondern warnen die Bewohner und retten Leben." Schaden könne auch trotz eines vorhandenen Melders entstehen.

Das sieht auch Armin Riedl so, Vorsitzender des Dachauer Haus- und Grundeigentümervereins. In zwei Rundschreiben an die Mitglieder hat der Verein auf die gesetzliche Verpflichtung für Rauchmelder hingewiesen. "Wir haben auch Wartungsprotokolle an die Mitglieder für die Mieter verschickt", sagt Riedl. Die Wartung der Rauchmelder muss der Eigentümer übernehmen, wenn er sein Haus auch selbst bewohnt. In Mietwohnungen ist laut Bauordnung der Mieter zuständig, es sei denn, es wird im Mietvertrag anders geregelt.

Unabhängig davon sind aber Eigentümer verpflichtet, die installierten Geräte mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Schließlich sollen auch Fehlalarme vermieden werden. "Rauchmelder haben bisher nur wenige Fehlalarme im Landkreis Dachau ausgelöst", sagt Kreisbrandinspektor Maximilian Reimoser. "Unsere Erfahrungen mit den Geräten sind positiv." Die Melder informierten über Brände schon bei ihrer Entstehung. Reimoser rät, nur Geräte mit DIN-Norm zu kaufen. Wichtig sei eine Batterie, die zehn Jahre lang hält. "Passable Geräte gibt es schon für 20 Euro."

Kommt es tatsächlich zu einem Fehlalarm, müssen Bewohner nur dann dafür haften, wenn sie sich fahrlässig verhalten haben und die Rauchmelder mit der Feuerwehreinsatzzentrale verbunden sind. In diesem Fall haben Rauchmelder die Bedeutung einer Brandmeldeanlage. Solche Anlagen sind in Gewerbebetrieben Pflicht, in denen mit feuergefährlichen Stoffen gearbeitet wird. Ob Rauchmelder in Häusern oder Wohnungen vorhanden sind, wird in der Regel nicht überprüft. Für die Kontrollen wären die Kommunen zuständig, die diesen Aufwand aber nicht leisten können.

© SZ vom 23.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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