Neubaugebiet bei Altomünster:Wachsen ohne Wenn und Aber

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Blick von Norden auf den grünen Rücken des Schmelchenbergs. Die Häuser auf der Südseite des Hügels liegen bis zu 18 Meter tiefer. (Foto: Horst Kramer)

Am Schmelchenberg bei Altomünster soll eine neue Wohnsiedlung entstehen - möglichst schnell und ohne Umweltprüfung

Von Horst Kramer, Altomünster

Eigentlich ist die Siedlungspolitik seit Monaten das große Thema in der Marktgemeinde Altomünster: Ob in der Ortsmitte oder am Südwestrand, überall regte sich Widerspruch. Doch am vergangenen Dienstag winkte der Gemeinderat ein geplantes Neubaugebiet durch, als ob es die Diskussionen um Bürgerbeteiligung und größere Transparenz nie gegeben hätte. Bei dem Vorhaben geht es um ein knapp drei Hektar großes Areal im Norden des Hauptortes, das an den Hängen des sogenannten Schmelchenbergs entstehen soll. Ein Hügel, dessen Rücken ungefähr bei 525 Metern Höhe über Normalnull liegt; zum Vergleich: Das Rathaus ist mit 509 Metern in den Karten verzeichnet.

Schon im Jahre 2011 - lange vor den vom Landkreis initiierten Diskussionen "Dorf- und Metropole", die die Steuerung des Wachstums rund um das Zuzugsgebiet München zum Thema hatte - hatte das damalige Gremium ins Auge gefasst, dort oben eine Siedlung entstehen zu lassen. Dann blieb das Projekt viele Jahre liegen. "Die Grundstücksbesitzer waren sich nicht einig", erzählte Bürgermeister Anton Kerle (CSU) in der Sitzung.

Dafür könnte es jetzt umso schneller gehen. Denn das Ratsplenum beschloss nun, den Bebauungsplan in einem sogenannten "beschleunigten Verfahren" auf die Schiene zu setzen. Die Handhabe dazu gibt der vor zwei Jahren von den Berliner und Bundesrats-Gesetzgebern beschlossene Paragraf 13b des Baugesetzbuchs. Er erlaubt es einer Kommune, Randgebiete, die im nicht-bebaubaren Außenbereich liegen, zum angrenzenden Innenbereich dazuzuschlagen und damit als Baugebiet zu deklarieren - ohne Umweltprüfung, ohne Ausgleichsflächen ausweisen zu müssen und mit geringstmöglicher Bürgerbeteiligung. Denn statt zwei oder drei öffentlichen Auslegungen der Pläne ist nur noch eine einzige Auslegung notwendig.

So war eigentlich zu erwarten, dass die FWG-Fraktion um ihren Chef Hubert Güntner und Vizebürgermeister Josef Wiedmann Einspruch gegen das Projekt einlegen würden. Güntner hatte sich noch bei der jüngsten FWG-Jahresversammlung das Thema "Bürgerbeteiligung" auf die Fahnen geschrieben. Indes, der Unterzeitlbacher fehlte am Dienstag berufsbedingt.

Wiedmann hakte zwar nach, allerdings wollte er nur wissen, warum zwischen 2011 und 2019 nichts geschehen sei. Er fragte: "Was können wir besser machen?" Rathauschef Anton Kerle (CSU) witterte Kritik und beschied seinem Stellvertreter: "Das liegt an den Grundstücksbesitzern und nicht an der Verwaltung!" Ihm sei es wichtig, dass das Verfahren gut laufe, sagte Kerle, dann könne man auch andere Grundstückseigentümer überzeugen, dass man mit der Gemeinde gut zusammen arbeiten könne. Wiedmanns Fraktionskollegin Elisabeth Glas sorgte sich, ob der einschlägige Paragraf wegen der Größe des Areals überhaupt anwendbar sei. Amtsleiter Christian Richter gab Entwarnung: "Das ist alles geprüft."

Dabei hat die Fläche des neuen Siedlungsgebiets durchaus ihre Tücken. Zum Beispiel wegen des Gefälles: Das künftige Baugebiet weist eine Höhendifferenz von rund 13 Metern auf einer Nord-Süd-Breite von knapp 120 Metern auf. Bis hinunter zum südlich quer verlaufenden Brunnenweg beträgt der Unterschied sogar knappe 18 Meter auf einer Breite von 175 Metern. Auch die straßentechnische Erschließung wird nicht einfach werden, wie ein Blick auf die Karte verrät: Die Neubürger und ihr Lieferverkehr müssen mehrere Wohnstraßen im Altomünsterer Norden passieren, um ihre Häuser zu erreichen.

© SZ vom 10.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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