Naturfläche:Neues Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen

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Auf 1968 Hektar werden Amperauen und Moos besser geschützt. Der Zuschnitt der Fläche war heftig umstritten gewesen

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) von Hebertshauser Moos und Krenmoos in Dachau und Karlsfeld erhält einen neuen Zuschnitt. Die Ausweisung des LSG war unter den Kreisräten heftig umstritten gewesen. Dachau und Karlsfeld hatten sich auf einen Umgriff geeinigt. Überraschend war jedoch im Kreisausschuss ein anderer Entwurf präsentiert worden, der von der Kreis-CSU befürwortet wurde. Jedoch nicht von Karlsfelds CSU-Bürgermeister Stefan Kolbe.

Es hat ein Anhörungsverfahren gegeben und weitere Beratungen in Umwelt- und Kreisausschuss, Kreistag und Naturschutzbeirat. Nun ist die Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes "Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos" mit der Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt des Landkreises in Kraft getreten. Das LSG ist nun etwa 1968 Hektar groß.

In der Gemeinde Karlsfeld wird das dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl vorgelagerte Krenmooses mit einer Fläche von etwa 114 Hektar einbezogen. In Dachau zählen zwei Teilbereiche des Hebertshauser Mooses mit etwa 32 Hektar dazu. Gleichzeitig wird eine Fläche von rund 18 Hektar im Hebertshauser Moos aus dem LSG herausgenommen. Die neu einbezogenen Flächen im Moos unterliegen künftig einem besonderen Schutz. Es wird dort insbesondere verboten sein, Veränderungen vorzunehmen, welche die Natur schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten könnten. Insbesondere die Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen aller Art bedarf künftig einer Prüfung der Verträglichkeit durch die Untere Naturschutzbehörde. Ziele des Schutzgebietes sind insbesondere, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes samt hohen Grundwasserstand und Sicherung einer standortgerechten Landwirtschaft mit Erhalt des Grünlandanteils zu gewährleisten, das charakteristische Landschaftsbild mit Hecken und bachbegleitenden Grünstrukturen zu bewahren und den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten. Eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung wird auch weiterhin zulässig bleiben. Einige Landwirte hatten sich darum besorgt gezeigt. Sie müssten keine Wertminderung ihrer Flächen fürchten, teilt das Landratsamt mit.

Mit der Änderung werden zwei besondere Kernzonen im Krenmoos ausgewiesen, welche dem Schutz bodenbrütender Vogelarten dienen sollen. Zwischen dem 1. März und 31. Juli jedes Jahres dürfen Hunde dort nicht frei laufen. Bisherige Appelle zur Rücksichtnahme halfen nicht viel. Das Verbot ist nun explizit in der Verordnung festgeschrieben und kann dadurch leichter umgesetzt werden. Außerdem ist es künftig im gesamten Krenmoos verboten, Drohnen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen.

© SZ vom 05.10.2018 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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