Dachau:Fassade der Grundschule Augustenfeld bröckelt

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Am Putz der Grundschule Augustenfeld zeigen sich Risse. (Foto: Lukas Barth)

Die Stadt Dachau wirft einem Unternehmen Pfusch beim Bau vor. Aber die Firma wehrt sich.

Von Benjamin Emonts, München / Dachau

Die Außenfassade der Grundschule Dachau-Augustenfeld gibt ein trauriges Bild ab, obwohl sie erst im Jahr 2005 neu gebaut wurde. An den Fensterstürzen und am gesamten Putz sind Risse sichtbar, mancherorts bröckelt der Putz ab. Am Mittwoch nun klagte die Stadt Dachau vor dem Zivilgericht des Landgerichts München II gegen das Bauunternehmen Emil Mayr GmbH mit Sitz in Ettringen im schwäbischen Landkreis Unterallgäu. Das Unternehmen war 2005 mit der Herstellung der Außenfassade beauftragt worden. Nach Ansicht der Stadt Dachau trägt es die Schuld an den Mängeln. Die Stadt reichte im Jahr 2015 Klage ein. Für die Beseitigung der Mängel verlangt sie einen Vorschuss in Höhe von 193 256 Euro. Die Emil Mayr GmbH habe bei der Sanierung nicht fachgerecht gearbeitet.

Ein Gutachten, das dem Gericht vorliegt, kommt zu demselben Schluss. Der Beklagten wird vorgeworfen, den Unterputz überarbeitet zu haben, obwohl er nicht trocken genug gewesen sei. Die Stadt fordert daher, dass die gesamte Fassade neu verputzt und gestrichen wird. Die Beklagte allerdings weigert sich. Sie geht davon aus, dass die Stadt Dachau das Schulgebäude falsch geplant hat. Die Fassaden würden sich wegen ihrer Ausrichtung zur Sonne hin übermäßig stark erhitzen, was letztlich zu den Schäden geführt habe. Der unabhängige Gutachter habe diesen Aspekt in seiner Beurteilung gänzlich missachtet.

War die Planung der Stadt mangelhaft?

"Das Gutachten ist nicht zutreffend und ebenso wenig die geforderten Sanierungsmaßnahmen", sagt Tobias Winkler, Geschäftsführer der Emil Mayr GmbH. Er hält die Forderung der Stadt, die gesamte Außenfassade neu zu überarbeiten, für überzogen. Gravierende Schäden weise schließlich nur die von der Sonne besonders betroffene Ostseite des Gebäudes vor. Für Winkler auch ein Indiz, dass die Planung der Stadt mangelhaft gewesen sei.

Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer am Zivilgericht, Rupert Heindl, räumte der Beklagten schlechte Chancen in dem Gerichtsverfahren ein, solange keine wesentlichen Gegenbeweise vorgelegt würden. Er legte den Streitparteien nahe, eine gütliche Einigung zu erzielen. Dazu haben Stadt und Bauunternehmer nun einige Wochen Zeit. Für den 27. April ist ein Verkündungstermin angesetzt. Sollte es vorher nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, fällen die Richter ein Urteil oder erlassen einen Beweisbeschluss. Träfe letzteres zu, könnte der unabhängige Gutachter ans Gericht bestellt werden und die Beklagte neue Beweise hervorbringen. Die Stadt Dachau bemüht derzeit mehrere Klagen gegen Handwerker, die ihrer Ansicht nach mangelhaft gearbeitet haben. Streitgegenstand ist auch der kaputte Boden des Kinderhauses im Dachauer Stadtteil Augustenfeld.

© SZ vom 10.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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