Mietmarkt:"Wer bestellt, der zahlt jetzt auch"

Lesezeit: 3 min

Wolfgang Winter, Vorsitzender des Dachauer Mietervereins. (Foto: Toni Heigl)

Seit dem 1. Juni trägt nicht mehr der Wohnungsmieter die Provision des Maklers, sondern der Auftraggeber. Wolfgang Winter, Vorsitzender des Dachauer Mietervereins, begrüßt das neue Gesetz

interview Von Julian Erbersdobler

Wer bestellt, bezahlt. Diese Faustregel ist seit dem 1. Juni für die Vermittlung eines Maklers bei der Wohnungssuche Gesetz. So hat es der Bundesrat beschlossen. Und sich damit vor allem für die Rechte des Mieters eingesetzt. Was ändert sich dadurch? Und macht sich das auch im Geldbeutel bemerkbar? Über diese und weitere Fragen rund um das neue Gesetz spricht Wolfgang Winter, erster Vorsitzender des Dachauer Mietervereins.

SZ: Seit dem ersten Juni gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermittlung eines Maklers. Was ändert sich dadurch für den Mieter?

Wolfgang Winter: Wie der Name schon sagt, hat sich mit der Neuerung etwas grundsätzlich geändert. Während es bisher statistisch gesehen zu 80 bis 90 Prozent so war, dass der Mieter für die Kosten des Maklers aufkommen musste, bezahlt jetzt immer der Auftraggeber. Das wird dann in den meisten Fällen der Vermieter sein, kann aber natürlich auch der Mieter sein, wenn dieser einen Makler einschalten will.

Wie war die Bezahlung des Maklers bisher geregelt?

Gesetzlich gab es dazu keine Regelung. In der Praxis war es aber so, dass die Vermieter einen Makler beauftragt haben. Bezahlt wurde er aber dennoch in den meisten Fällen vom Mieter. Diese gesetzliche Lücke wird mit dem Bestellerprinzip geschlossen: Wer bestellt, der zahlt jetzt auch. Deshalb kann das Gesetz aus Sicht der Mieter nur begrüßt werden.

Einige Maklerverbände sehen das anders.

Das stimmt. Einige Maklerverbände sind der Meinung, dass ihre eigene Zunft den Wohnungspreis dann eben über andere Tricks in die Höhe treibt. Und das finde ich schon erstaunlich, wenn der Verband so über die Makler denkt. Auf der anderen Seite glaube ich auch nicht daran. Wir leben hier im Ballungsraum München. Die Miete macht ohnehin meistens schon den größten Kostenfaktor aus. Irgendwann ist auch mal die Grenze erreicht.

Mit welchen Entlastungen können Mieter ab dem ersten Juni rechnen?

Wenn man davon ausgeht, dass ein Umzug schnell mal 10 000 Euro kostet, dann sprechen wir ungefähr von 20 bis 30 Prozent. In anderen Worten: zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer.

Gibt es gesetzliche Übergangsfristen?

Ganz einfach: Nein, die gibt es nicht. Alles was seit dem 1. Juni passiert, geht nach dem neuen Prinzip. Bis dahin galt die alte Regelung.

Bezieht sich die neue Regelung ausschließlich auf das Mieten von Wohnungen?

Ja. Es geht tatsächlich nur um das Mieten von Wohnungen. Das heißt auch, dass das Gesetz nicht für das Mieten von Büroräumen gilt. Und mit dem Grundstückskauf hat es auch nichts zu tun. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten. Beim Grundstückskauf ist es in Bayern beispielsweise so geregelt, dass immer der Käufer für die Maklerprovision aufkommen muss. Das kann sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Zurück zu den Mietwohnungen. Wann lohnt es sich denn auch nach dem ersten Juni für einen Mieter, für die Wohnungssuche einen Makler zu beauftragen?

Dafür kann es schon plausible Gründe geben. Wenn jemand zum Beispiel arbeitsbedingt hier herzieht und bisher bei der Wohnungssuche noch nicht das richtige Objekt gefunden hat, macht es durchaus Sinn, einen Makler ins Boot zu holen. Vor allem in den Ballungsräumen ist es keine Selbstverständlichkeit, dass man alleine fündig wird. In diesem Fall muss man als Auftraggeber dann aber natürlich auch die Maklerprovision zahlen.

Was gilt es bei der Auswahl des Maklers zu beachten?

Zunächst erscheint mir wichtig zu erwähnen, dass der Maklerbegriff nicht geschützt ist. Das heißt: Jeder kann sich im Prinzip so nennen. Und natürlich gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe. Deshalb lohnt es sich schon, etwas Zeit in die Recherche zu investieren. Ich würde darauf achten, ob ein Makler vernetzt ist, beispielsweise im Ring Deutscher Makler (RDM).

Und was passiert, wenn auch der Makler für den Kunden keine passende Wohnung findet?

Dann muss der Mieter auch nichts bezahlen. Das muss er nur bei einer erfolgreichen Vermittlung.

Hat das neue Bestellerprinzip eigentlich auch Auswirkungen auf den Mietvertrag?

Nein. Das neue Gesetz bezieht sich tatsächlich nur auf den Maklervertrag. Und hat damit gar nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

© SZ vom 02.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: