Markt Indersdorf:Aggressiv und brutal

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21-Jähriger zieht Berufung zurück und muss ins Gefängnis

Die Drohungen eines 21-jährigen Hilfsarbeiters aus Altomünster hatten es in sich: Einem Bekannten, der ihm angeblich Geld schuldete, kündigte er an, er lasse ihn "Steine fressen" und werde ihm das "Gesicht zerfetzen". Seiner Partnerin drückte er bei einem Streit einen Finger gegen den Kehlkopf und brüllte: "Stirb, du Schlampe". Die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt im achten Monat schwanger. Als sie ihr Kind gebar, war sie 14. Der Hilfsarbeiter hat inzwischen fünf Eintragungen in seinem Erziehungsregister, unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung, Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung. Jetzt musste er sich wieder vor Gericht verantworten.

Im Juli vergangenen Jahres war er erstmals zu einer Gefängnisstrafe vom Amtsgericht Dachau verurteilt worden. Zwei Jahre und vier Monate lautete das Urteil. Der Hilfsarbeiter hatte, als er in einer Spielothek in Mark Indersdorf arbeitete, knapp 6200 Euro unterschlagen. Außerdem hatte er einen Bekannten mit seinem Auto fahren lassen, obwohl dieser gar keinen Führerschein hatte. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte der 21-Jährige jetzt vor einem Jugendschöffengericht am Landgericht München II Berufung ein. Er hoffte, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Allerdings hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie fand die Strafe des Amtsgerichts zu milde. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was er mit den mehr als 6000 Euro gemacht habe, die er in der Spielothek abgezweigt habe, antwortete der Hilfsarbeiter: "Das weiß ich nicht." In einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe hatte er geklagt, er fühle sich als Opfer, "das von der Gesellschaft betrogen wird".

Als die Vorsitzende Richterin dem 21-Jährigen nahelegte, er solle seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dachau zurücknehmen, da er sonst mit einer viel höheren Strafe rechnen müsse, war er zunächst nicht beeindruckt. Noch vor der Verhandlung wegen des unterschlagenen Geldes war der 21-Jährige erneut straffällig geworden. Ein "Potpourri aus Straftaten" liege da mittlerweile vor, "Aggressionen, insbesondere gegen Frauen", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Eine Bewährungsstrafe "ist für mich nicht zu rechtfertigen", erklärte die Anklagevertreterin. "Weniger wird es nicht", schob die Vorsitzende Richterin mit Blick auf eine zu verhängende Strafe nach. Nachdem er sich mit seiner Verteidigerin beraten hatte, nahm der Hilfsarbeiter seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dachau dann doch zurück.

© SZ vom 07.03.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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