Kostensteigerung:Höhere Abgaben für Haus und Hof

Bergkirchen hebt die Grundsteuer erneut an

Auf Bürger, Landwirte und Unternehmer kommen in Bergkirchen höhere Kosten zu. Denn die Gemeinde erhöht nach 2016 und 2018 erneut die Grundsteuer, und zwar von 2020 an. Der neue Hebesatz von 310 Prozent gilt für bebaute, unbebaute und landwirtschaftliche Flächen. Ebenfalls auf 310 Prozent angehoben wird die Gewerbesteuer. Die neuen Tarife beschloss der Gemeinderat einstimmig und ohne Debatte. Denn mit dem Votum vollzieht das Gremium einen Grundsatzbeschluss von 2015.

Den Weg der Steuererhöhungen beschreitet Bergkirchen, weil durch die Reform des bayerischen Finanzausgleichsgesetzes ab 2016 alle Gemeinden finanziell im Nachteil sind, deren Hebesätze unter 310 Prozentpunkten liegen. Das traf auf Bergkirchen zu, wo die Gewerbesteuer bisher bei 300 Prozentpunkten lag und die Grundsteuer vor 2016 noch einen Hebesatz von 250 aufwies - berechnet auf Basis des vom Finanzamt festgelegten Messbetrags. Um nicht eine jährliche Finanzlücke von rund 300 000 Euro einzufahren, entschied sich der Gemeinderat für die Steuererhöhung. Und zwar bei der Grundsteuer schrittweise alle zwei Jahre, damit die Bürger nicht überrollt werden. Im Jahr 2020 erreichen nun Grund- und Gewerbesteuer die Zielmarke von 310 Prozentpunkten. Wie lange allerdings der neue Grundsteuertarif gelten wird, ist fraglich. Denn bekanntlich ist eine grundlegende Novelle dieser Bodensteuer geplant, in deren Folge die Gemeinden dann auch wieder die Hebesätze nachjustieren könnten.

© SZ vom 25.04.2019 / pes - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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