Kosten für Kinderbetreuung:Deftige Gebührenerhöhung für Eltern

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Das Defizit wächst und dann noch Corona - damit muss Bürgermeister Richard Reischl (CSU) umgehen. (Foto: Niels P. Jørgensen)

In der Gemeinde Hebertshausen kostet ein Platz in der Krippe und im Kindergarten von Juni 2021 an um 20 bis 30 Prozent mehr

Von Horst Kramer, Hebertshausen

Ein Weihnachtsgeschenk ist es nicht gerade, das der Gemeinderat den Hebertshausener Familien mit kleinen Kindern jetzt beschert hat. Die Gebühren in den kommunalen Kindertagesstätten werden 2021 erheblich erhöht. In der Kinderkrippe St. Peter steigen sie durchschnittlich um fast zwanzig Prozent, im Kindergarten St. Peter sogar um rund dreißig Prozent - allerdings variieren sie erheblich, abhängig von den Buchungszeiträumen. "Wir müssen im kommenden Jahr rund eine Million Euro einsparen, sonst können wir keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen", begründet Hebertshausens Bürgermeister Richard Reischl (CSU) den drastischen Schritt. Corona hat ein Loch in die kommunale Kasse gerissen.

Doch das ist nicht der einzige Grund. Ein weiterer ist die Finanzierungssystematik von Kindereinrichtungen. Sie zwingt die Kommunen, das Defizit, das nach Abzug der Elternbeiträge und staatlichen Zuschüsse verbleibt, alleine zu tragen. Reischl sagt: "Vor fünf Jahren betrug dieses Defizit knapp 140 000 Euro, nun liegt es bei 270 000 Euro. Trotz einer Gebührenerhöhung im Jahr 2016." Im vergangenen Jahr trug die Gemeinde 48 Prozent der Krippenkosten, der Freistaat hingegen nur 29 Prozent und die Eltern 23 Prozent.

Den Kindergarten finanzierte die Gemeinde zu 38 Prozent, der Freistaat schoss 34 Prozent zu und die Eltern zahlten 28 Prozent ein. Der staatliche Anteil ist im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz geregelt, es wurde seit 2016 nicht mehr angepasst. Allerdings erhalten alle Eltern mit Kindern über drei Jahren seit dem 1. April 2019 einen monatlichen Zuschuss vom Freistaat in Höhe von 100 Euro.

Ein Hauptpunkt für den besonders hohen Anteil der Kommune an den Krippenkosten sei der Geschwisterbonus, so Reischl. Künftig wird dieser für das älteste Kind gewährt und nicht für das jüngste. Kinderreiche Eltern sollen dafür entlastet werden, in dem das älteste von drei Kindern komplett beitragsfrei betreut wird. Ein weiteres Trostpflaster: Die Erhöhungen treten nicht zum 1. Januar in Kraft, wie ursprünglich vorgesehen, sondern erst zum 1. Juni. So hatte es Reischl in einem Gespräch mit der Elternvertretung vereinbart.

Der katholische Kindergarten St. Georg will indes schon zu Jahresanfang die Gebühren erhöhen, allerdings nur um zehn Prozent. Das BRK-Kinderhaus Weltentdecker wird seine Sätze zum 1. Juli oder 1. September erhöhen, der Waldkindergarten im Laufe des Jahres.

Der Gemeinderat segnete die neuen Sätze nach intensiven Diskussionen mehrheitlich ab. Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen dagegen. Mit der Gebührenerhöhung lässt sich das Minus im Gemeindehaushalt indes nicht ausgleichen, wie Reischl unumwunden einräumt. "Aber wir senden ein Zeichen an die Genehmigungsbehörde, dass wir uns bemühen." Also Richtung Landratsamt Dachau.

Für einen gemeindlichen Krippenplatz, der täglich zwischen vier bis fünf Stunden genutzt wird, müssen die Eltern künftig 165 Euro statt 145 Euro im Monat aufbringen, also 14,2 Prozent mehr. Bei einem Buchungszeitraum zwischen sieben bis acht Stunden steigen die Gebühren von 380 Euro auf 472 Euro, also 24,2 Prozent mehr. Die geringste Steigerung bei den Kindergartenplätzen liegt bei einer Nutzungsdauer zwischen vier und fünf Stunden: Der Beitrag wird im kommenden Jahr von 145 Euro auf 165 Euro angehoben, das entspricht knapp 13,8 Prozent. Wer sein Kind hingegen sieben bis acht Stunden betreuen lässt, muss künftig 264 Euro überweisen statt 190 Euro wie bisher - ein Sprung um fast 39 Prozent.

© SZ vom 19.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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