Kosten für den Straßenbau:Die neue Kulanz

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De Stadt Dachau und der Ärger mit der Straßenausbausatzung

Bis April 2021 wollte die Stadt 40 Straßen in ganz Dachau ordentlich herstellen und die Anlieger an den Kosten mit bis zu 90 Prozent beteiligen. Nun gibt es Entwarnung. Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) und das Bauamt beschäftigen sich weiterhin intensiv mit den Konsequenzen aus der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes, das die Stadt zu dieser Maßnahme gebracht hatte. Laut dem, was der Landtag beschlossen hat, müssen Kommunen nun Straßen innerhalb von 25 Jahren gesetzmäßig herstellen und abrechnen. Das heißt, die Straßen müssen eine entsprechend dicke Teerdecke, Abwasserrinnen, Beleuchtung, Gehwege haben. An den Kosten müssen die Anlieger, wenn die Straße das erste Mal nach Vorschrift ausgebaut wird, mit 90 Prozent beteiligt werden. Wird eine vorschriftsgemäße Straße saniert, ist der Anteil der Anlieger geringer.

Die Stadt Dachau trifft dieses Gesetz hart, denn hier wurden über Jahrzehnte sehr viele Straßen weder entsprechend ausgebaut noch abgerechnet. Oder der Anteil der Anlieger wurde beim Bau von Siedlungen kassiert, trotzdem aber die Straße nicht ordnungsgemäß gebaut. Das alles nun nachzuvollziehen, ist allein ein großer zeitlicher Aufwand. Es gilt eine Übergangsfrist bis 2021, während der Kommunen Versäumnisse nachholen können. Nur in dieser Zeit darf noch der Satz von 90 Prozent abgerechnet werden, für die Straßen die älter als 25 Jahre sind. Kommunen sind verpflichtet, sich möglichst keine Einnahmen entgehen zu lassen. Es muss daher im Interesse der Stadt liegen, möglichst viele Straßen innerhalb der Frist noch herzustellen und dafür möglichst viel Geld von den Anliegern einzunehmen.

Doch die Verwaltung hat eingesehen, dass das nicht zu schaffen ist oder nur, wenn zusätzlich Personal eingestellt wird. Auch das ist nicht wirtschaftlich, sagt Hartmann, der den Vorgang in der Sitzung des Verkehrsausschusses als "Trauerspiel" bezeichnet. Zwei Stellen sind zur Bearbeitung der Aufgabe genehmigt. Darüber hinaus soll es keine geben. Wie nun endgültig mit dem Gesetz umgegangen wird, ist weiterhin nicht ganz klar. Derzeit gilt die Marschrichtung: Die Stadt baut, soviel sie kann und rechnet ab, was sie kann. Allerdings aus Kulanz nicht 90 Prozent, sondern nur 70 Prozent. Darauf einigten sich die Stadträte einstimmig. Allerdings stellte Hartmann fest: "Das Gesetz wurde geändert, um Gerechtigkeit oder Klarheit zu schaffen. Vollständig gerecht wird es trotzdem nicht zugehen können."

© SZ vom 16.05.2017 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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