Konflikte um Grundwasser:Geschütztes Gut

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Die Grünen-Kreistagsfraktion fordert vom Landratsamt Stellungnahme zur Grundwasserversorgung

Von Julia Putzger, Dachau

Mehr als zwei Drittel der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt - und doch ist scheinbar nie genug für alle da. Im Landkreis Dachau sorgt sich nun die Kreistagsfraktion der Grünen um die Wasserversorgung. Wegen des Klimawandels würden zunehmend Interessenskonflikte zwischen landwirtschaftlicher Bewässerung und Trinkwasserversorgung entstehen.

Besonders häufig ist das beim Grundwasser der Fall, da dieses eigentlich für höherwertige Zwecke - insbesondere die Trinkwassernutzung - bestimmt ist. Allerdings ist es nicht immer möglich, zur Bewässerung Oberflächenwasser oder gespeichertes Niederschlagswasser zu verwenden, weshalb dann auf Grundwasser zurückgegriffen werden muss. In diesem Zusammenhang forderten die Grünen Stellungnahmen der Verwaltung zu fachlichen Grundlagen der Genehmigung in solchen Fällen und zur Situation im Landkreis.

Landrat Stefan Löwl (CSU) beantwortete die Fragen der Grünen-Fraktionssprecherin Marese Hoffmann online im Forum des Bürgerdialogs. Dabei betonte er, dass dieses Thema im Kreistag kein neues sei und man sich schon länger intensiv damit befasse. Das Landratsamt sowie die Vertreter landwirtschaftlicher Interessen würden das Grundwasser dabei als "höchstes Gut, das strikt geschützt und vorrangig der öffentlichen Trinkwasserversorgung vorbehalten bleiben soll", bewerten. Bedingt durch den Klimawandel und damit einhergehende häufigere Trockenphasen greife man in der Landwirtschaft allerdings verstärkt auf Grundwasserbrunnen zurück.

Um einen solchen zur Bewässerung zu nutzen, ist ein Genehmigungsverfahren notwendig, das sich in zwei Phasen gliedert. Zuerst wird eine Bohrung nach spezifischen Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes München durchgeführt. Die Auflagen sind jedoch keine Genehmigung für den Brunnenausbau. Dieser kann erst nach genauer Prüfung von Wasserangebot und eventueller Konkurrenz zu anderen Nutzern durch das Wasserwirtschaftsamt genehmigt werden. Eine Nutzung des Tiefengrundwassers, das sich gut geschützt und vom Menschen größtenteils unberührt tief unter der Oberfläche versteckt, werde nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen bewilligt. Beispielsweise darf keine Gefahr der Verunreinigung bestehen.

Derzeit gibt es im Landkreis 78 Bewässerungsbrunnen sowie neun gemeldete Bohrungen, bei denen keine Genehmigung zur Wasserentnahme vorliegt. Genehmigte Brunnen, die sich aus Tiefengrundwasser speisen, gibt es momentan keine, jedoch zwei Anträge und zwei Altfälle - früher war noch keine Genehmigung notwendig.

Für sauberes Trinkwasser setzten sich in den vergangenen Monaten EU-weit mehr als 375 000 Menschen ein. Sie forderten den Erhalt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Stärkung der dort festgeschriebenen Ziele. Eines davon besagt, dass bis spätestens 2027 alle europäischen Gewässer in "gutem Zustand" sein sollen. Bewertet werden hierbei beispielsweise chemische Belastungen. Das deutsche Bundesumweltamt prognostizierte in seiner umfassenden Analyse aus dem Jahr 2017 jedoch, dass diese Ziele in Deutschland nicht erreicht werden können. Für das Dachauer Grundwasser sieht es aber gut aus: Sowohl mengenmäßig als auch hinsichtlich der chemischen Belastungen gibt es demnach keine Probleme im Landkreis.

© SZ vom 18.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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