Kommunalabgabengesetz:OB: Widersprüche bei Straßenausbaubeiträgen

Anwohner von Dachauer Straßen können aufatmen: Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) hat den für die Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am Donnerstagnachmittag vorgesehenen Punkt zur Änderung des Kommunalabgabengesetz von der Tagesordnung genommen. "Der Grund ist die Aufforderung des Bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger an die Bürgermeister in Bayern, auf die Erhebung von Erschließungskosten bei jahrzehntealten Straßen zu verzichten", schreibt das Rathaus in einer Pressemitteilung.

Im Jahr 2016 hat der Bayerische Landtag das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert. Noch nicht erstmalig hergestellte Straßen, die älter als 25 Jahre sind, können demzufolge nur noch bis zum 1. April 2021 abgerechnet werden. Die Kommunen sollten bis zu diesem Stichtag möglichst viele Straßen erstmalig herstellen und von den Grundstückseigentümern abkassieren. "In Dachau gibt es zahlreiche Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind", schreibt die Stadt. Deshalb sei vorgesehen gewesen, in der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses eine Herstellungsreihenfolge zu beschließen. In der vergangenen Woche habe jedoch der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger die Kommunen dazu aufgerufen, auf die Erhebung der Beiträge zu verzichten. Diese Position stehe in Widerspruch zur bisherigen Haltung der Staatsregierung, so die Stadt.

Als Konsequenz hat Hartmann den Tagesordnungspunkt abgesetzt. "Das Gesetz schafft Unfrieden und Verunsicherung bei den Bürgern. Ich hoffe, dass sich Aiwangers Position durchsetzt", so der OB. Nun werde man erst einmal mit der Staatsregierung abklären, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren ist.

© SZ vom 29.01.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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