Karlsfeld:Von sieben Uhr an muss geräumt sein

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Wohnungseigentümer können Räum- und Streupflichten auf den Mieter übertragen. (Foto: dpa)

Bei Schnee, Eis und Laubfall müssen Hausbesitzer und Mieter die Wege vor ihrem Haus frei halten. So verlangt es die neue Karlsfelder Reinigungsverordnung.

Ein Überblick von Gregor Schiegl, Karlsfeld

Vielleicht lohnt es sich, am Mittwoch die Schneeschippe rauszuholen. Dann könnten laut Wetterbericht nämlich ein paar Flöckchen fallen. Von Rechts wegen sind die Hauseigentümer verpflichtet, Straßen und Wege frei zu halten. Geregelt wird das in der "Reinigungs- und Sicherungsverordnung" der Gemeinden. Karlsfeld hat diese Verordnung gerade erst neu erlassen, und auch wenn sie sich von der alten kaum unterscheidet, lohnt ein näherer Blick auf das Regelwerk. Denn viele Bürger wissen gar nicht so genau, welche Pflichten ihnen diese Verordnung auferlegt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für wen gilt die Verordnung?

Für alle Hausbesitzer und Grundstückeigentümer, die in geschlossener Ortslage wohnen mit Zugang zu einer öffentlichen Straße. Sofern der Vertrag nicht anderes vorsieht, sind Mieter nicht betroffen.

Wo muss man räumen und streuen?

Anlieger müssen dafür sorgen, dass die Geh- und Radwege vor der Haustür immer sicher zu begehen sind, also im Winter schnee- und eisfrei sind. Mancherorts gibt es keinen befestigten Gehweg, die Fußgänger nutzen dort den Rand der öffentlichen Straße. Auch hier gibt es eine Räumpflicht und zwar auf einer Breite von 1,50 Metern, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.

Wann muss man Schnee räumen?

Auch das ist in der Verordnung genau geregelt: Anlieger müssen ihre Flächen an Werktagen von 7 Uhr an und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr an räumen und streuen und dies so oft wie nötig wiederholen. Erst ab 20 Uhr darf man die Beine hochlegen. Dass dies in der Praxis schon allein wegen Berufstätigkeit und Kindern oft kaum einzuhalten ist, weiß auch die Gemeinde. Ermahnungen erteilt sie deshalb auch nur denen, die ihren Pflichten offenbar gar nicht nachgehen wollen. Im schlimmsten Fall kann die Gemeinde eine Geldbuße bis zu 500 Euro verhängen. In Karlsfeld ist das bislang aber noch nie passiert.

Darf man Salz streuen?

Die Gemeinde gestattet dies nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei extremer Glätte durch Blitzeis und an kritischen Stellen wie starken Steigungen oder Treppen, wo ein Sturz sehr gefährlich sein kann. Sonst sind nur Sand oder Splitt erlaubt.

Wie oft muss man Wege säubern?

"Nach Bedarf", heißt es in Verordnung, was einen gewissen Ermessensspielraum eröffnet. Allerdings fordert die Verordnung von den Bürgern, mindestens einmal im Monat die Wege zu kehren und von Unrat und Schlamm zu befreien. Im Herbst, wenn das Laub fällt und bei nasser Witterung die Wege schnell in eine Rutschbahn verwandelt, sind die Anlieger gefordert, "regelmäßig" die Wege von Blättern zu befreien, mindestens aber einmal pro Woche. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Abflussrinnen und Kanaleinläufe frei zu machen. Auch Gras und Unkraut, das aus Ritzen wächst, müssen Anwohner entfernen. Chemische Hilfsmittel sind dabei allerdings verboten.

Welche Regeln gelten für Leute, die in zweiter Reihe wohnen?

Diese sogenannten Hinterlieger sind gemeinsam mit den Vorderliegern für die öffentlichen Flächen samt Zufahrt zuständig. Wie sie die Arbeit genau untereinander aufteilen, können sie selbst bestimmen. Passiert etwas, weil einer seine Aufgabe nicht erfüllt hat, haften aber beide.

Die Verordnung ist auf der Gemeindeseite www.karlsfeld.de unter der Rubrik "Ortsrecht/Satzungen" einsehbar, Absatz "Bauen und Straßen".

© SZ vom 12.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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