Nach den Weihnachtsferien 2018/19 wird der neu gebaute Parkplatz bei der Grundschule an der Krenmoosstraße morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr nicht mehr für den "Schülerbringverkehr" durch Eltern mit Auto zur Verfügung stehen. Das teilt die Gemeindeverwaltung Karlsfeld mit. In der Vergangenheit sei es durch die sogenannten Elterntaxis zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Schulwegsicherheit gekommen. Durch Eltern, die ihre Kinder bis auf die letzten Meter an die Schule heranfahren wollen, das Fahrzeug dort dann verbotswidrig abstellen, was für andere Fahrzeuge wiederum zu Behinderungen führt, wurden auch von der Schulleitung immer wieder Gefahrensituationen beobachtet.
An der Ein- und Ausfahrt von beziehungsweise zur Krenmoosstraße kommen alle Verkehrsbeteiligten zusammen. Grund- und Mittelschüler, die den Schulweg zu Fuß bewältigen und an der Ampel gegenüber des Schwarzgrabenweges die Krenmoosstraße queren oder von Norden und Süden auf den Gehweg kommen. Elterntaxis, die in der morgendlichen Eile in den Parkplatz einbiegen und sich anschließend wenige Meter daneben wieder in die Krenmoosstraße einreihen. Die Ampel liegt zwischen der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes. Hinzu kommt der reguläre Berufsverkehr auf der Krenmoosstraße sowie die Busse der verschiedenen Linien des öffentlichen Personennahverkehrs.
Wegen dieser täglich zu beobachtenden Vorgänge hat sich die Gemeindeverwaltung in Absprache mit der Polizei und der Schulleitung dazu entschieden, die Zufahrt auf den Parkplatz zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr zu verbieten. Für Eltern, die wirklich nicht darauf verzichten können, ihre Kinder mit dem Auto zu bringen, werden im Umkreis der Grundschule circa zehn Parkplätze zwischen 7 Uhr und 8.30 Uhr mit einem eingeschränkten Haltverbot belegt. Hier ist ein kurzes Halten zum Aussteigen der Kinder erlaubt.
Im vorderen Bereich der Busbucht an der alten Mittelschulzufahrt wird eine Kurzparkzone für 30 Minuten eingerichtet. Hier können Eltern kurz parken, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte Sankt Anna bringen. Die Regelungen werden von Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung überwacht und Verstöße entsprechend geahndet.