In Härtefällen:Straßenausbaubeiträge werden rückerstattet

Am 1. Juli nimmt die Strabs-Härtefallkommission ihre Arbeit auf. "Ab dann können Bürger, die in den Jahren 2014 bis 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt und dadurch eine Härte erfahren haben, einen Antrag auf Erstattung stellen", freut sich Benno Zierer, Betreuungsabgeordneter der Freien Wähler für den Landkreis Dachau. Die Freien Wähler treten seit Jahren als Gegner der Ausbaubeiträge auf. Die Staatsregierung hat nun einen entsprechenden Härtefallfonds eingerichtet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die über die Ausreichung von Strabs-Rückzahlungen entscheidet.

"50 Millionen Euro Rückerstattung für besonders hart betroffene Bürgerinnen und Bürger - das soll uns erst mal jemand nachmachen", sagt der Landtagsabgeordnete Zierer stolz. Zwar seien die Straßenausbaubeiträge auf Druck der Freien Wähler bereits 2018 abgeschafft worden, dennoch habe die Strabs in den vergangenen Jahren viele Menschen in Bayern hart getroffen. "Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen", sagt Zierer. "Jetzt können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden. Das betrifft vor allem Bürger, die bei Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum zwischen 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 eine besondere Härte erfahren mussten."

© SZ vom 28.06.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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