"In Größe und Massivität ungewöhnlich":Feiern im Schwarzbau

Lesezeit: 2 min

Immer wieder wird im Landkreis ohne Genehmigung gebaut. Doch die Hütte des Bergkirchener Wirts Michael Groß ist ein besonderer Fall. Das Landratsamt verlangt eine Strafzahlung. Die Gemeinde steht hinter dem Projekt

Von Petra Schafflik, Bergkirchen

Gediegen feiern in rustikalem Ambiente: Dieses Konzept der Almhütte, die Gastronom Michael Groß gegenüber seinem bestehenden Gasthof in Bergkirchen seit November 2015 betreibt, liegt im Trend und kommt gut an. Allerdings: Dem Holzgebäude an der Mühlstraße, das 180 feiernden Gästen Platz bietet, fehlt bisher die baurechtliche Genehmigung. "Momentan ist das ein Schwarzbau", sagt Bürgermeister Simon Landmann (CSU). "Der Bau ist illegal", bestätigt auch Alexander Krug, Leiter der Bauabteilung im Landratsamt.

Und zwar ein durchaus bemerkenswerter. Denn tatsächlich komme es im Landkreis immer wieder vor, dass Bürger ohne Baugenehmigung einfach bauen. Da würden von Privatleuten Dachgauben installiert oder Anbauten am Häuschen hochgezogen, um ein wenig mehr Wohnraum zu gewinnen, sagt Krug. Die Almhütte aber sei "in der Größe und Massivität schon ungewöhnlich."

Doch die Gemeinde ist dem Projekt gegenüber positiv eingestellt. Weil ein einfacher Bauantrag für das Veranstaltungshaus nicht funktioniert hat, brachte der Gemeinderat nun einstimmig ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg. Neu überplant wird damit der gesamte Gastronomiebetrieb wie auch die angrenzenden Grundstücke. "Wichtig ist uns, die Nachbarn und ihre Interessen zu berücksichtigen", betont der Bürgermeister. Sollte am Ende keine Genehmigung stehen, muss die Almhütte aber abgerissen werden. Und egal ob nachträgliches Baurecht oder nicht: In jedem Fall werde für die Zeit vor der Genehmigung "ein deutliches Bußgeld" fällig, betont Jurist Krug.

Im Dorf ist es ein offenes Geheimnis, dass die urig anmutende Almhütte ein Schwarzbau ist. Errichtet wurde der Gastronomiebau zunächst als temporäres Gebäude, ähnlich einem Bierzelt, erläutert Alexander Krug. Für solche Projekte, die maximal drei Monate an einer Stelle stehen dürfen, greift das Baurecht nicht. Vielmehr werden derartige Verkaufsbuden, Festival-Bühnen und Bewirtungszelte vor dem ersten Einsatz einmalig abgenommen und genehmigt. Ein "Zeltbuch" dokumentiert dann die Vorgaben, nach denen die provisorischen Bauten an jedem Standort wieder identisch aufgebaut werden müssen. "Die Behörde prüft an jedem neuen Ort immer nur, ob das Gebäude analog dieses Zeltbuchs aufgebaut wurde."

Die Almhütte in Bergkirchen wirkt mit ihrer Holzbauweise massiv und auf eine Dauernutzung ausgelegt. "Aber das ist ein mobiler Bau mit Zeltbuch", betont Wirt Michael Groß. Tatsächlich habe er auch vorgehabt, die Almhütte nur befristet in Bergkirchen aufzustellen. Wegen der guten Nachfrage sei das Gebäude stehen geblieben. Denn die direkte Nachbarschaft zum bestehenden Gasthof direkt vis-à-vis erleichtert natürlich die Bewirtschaftung.

Doch ein mobiler Bau muss mobil genutzt werden, Ausnahmen gibt es nicht. "Nach Ablauf von drei Monaten war die Almhütte illegal" erklärt Krug. Für den Holzbau wurde daher nachträglich ein Bauantrag eingereicht und geprüft. Mit klar negativem Ergebnis, erinnert sich der Bürgermeister. Eigentlich das Aus. Doch eine "Beseitigungsanordnung" des Landratsamts ruhe, so der Rathauschef, weil die Gemeinde nun per Bebauungsplanverfahren versucht, doch Baurecht zu schaffen. Weil dabei Hotel, Gasthof und auch die Nachbarschaft einbezogen werden, stehen die Chancen besser. Ein kritischer Punkt, das lässt der Bürgermeister durchblicken, wird die Parksituation sein. Denn mit der Almhütte, die auf dem Wirtshaus-Parkplatz errichtet wurde, hat sich die Zahl der Stellplätze für den Gasthof verringert. "Gleichzeitig hat die neue Gastronomie noch zusätzlichen Parkplatz-Bedarf geschaffen", erklärt Landmann.

Auch der Lärmschutz für die Nachbarschaft wird ein wichtiger Punkt sein. Sollte das Bebauungsplanverfahren scheitern, muss die Almhütte weichen. Kein Problem, sagt Groß. "Schließlich ist das ein mobiler Bau, der in zwei Tagen auf- und dann wieder abgebaut ist." Egal wie das Bebauungsplanverfahren ausgeht, wird ein Bußgeld fällig. Für die Zeit vor einer möglichen Genehmigung, sagt Krug, gelte die Almhütte in jedem Fall als Schwarzbau.

© SZ vom 22.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: