Im Gericht:Betrug aus Liebe

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Amtsgericht verurteilt eine 22-Jährige, weil sie ihrem Freund hilft, mit einer heimtückischen Masche an Geld zu kommen

Von Anika Blatz, Dachau

Liebe mache blind, besagt eine Redensart. Im Falle einer 22-jährigen Frau aus Altomünster, die sich vor dem Amtsgericht Dachau wegen Betrugs verantworten musste, trifft sie zu. Weil sie zumindest von den betrügerischen Machenschaften ihres damaligen Lebensgefährten wusste und ihn über ihr Konto mit dem dadurch erbeuteten Geld versorgte, wurde die junge Frau nun wegen siebenfachen Betrugs in Mittäterschaft verurteilt.

Von Anfang an sind sich Richter Christian Calame und Staatsanwaltschaft sicher, dass die zur Tatzeit 20-Jährige davon wusste, dass ihr Freund im Internet Handys zum Verkauf anbot, die er gar nicht besaß und ihn dabei unterstützte. Zwischen März und Mai 2018 hatte der damals 26-Jährige über Ebay Kleinanzeigen und ein gefälschtes Facebook-Profil insgesamt sieben Handys namhafter Hersteller zu einem Preis zwischen 125 und 360 Euro angeboten. Gezahlt wurde per Vorkasse, die Gegenleistung blieb aus. Der Mann sitzt wegen dieser Taten derzeit eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ab. Besonders verdächtig machte sich die Angeklagte in den Augen von Gericht und Staatsanwaltschaft dadurch, dass sie im April 2018 ein Konto bei einer Onlinebank eröffnete, bei dem E-Mail-Adresse und Handynummer ihres damaligen Lebensgefährten hinterlegt waren und auf dem auch die Zahlungen eingingen. Zudem wurde die 22-Jährige bereits 2016 wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Auch damals half sie ihrem Freund bei dessen Straftaten.

Zunächst bestritt die Frau sämtliche Vorwürfe. Mehrfach beteuerte sie, von der Sache diesmal "nichts gewusst" zu haben. "Sie wurden ja schon 2016 verurteilt und haben auch da schon mit einem Konto zum Geld abheben geholfen. Diesmal auch?", wollte Calame von der Angeklagten wissen. "Nein, ich hätte ihm niemals wieder ein Konto zur Verfügung gestellt", antwortete diese. Stattdessen belastete sie ihren Ex-Freund schwer. Er habe die Bankkarte und den Brief mit dem Pin-Code abgefangen und dann seine kriminellen Geschäfte ohne ihr Wissen über ihr Konto abgewickelt, gab sie an. Das glaubte ihr weder der Richter noch der Staatsanwalt. Schließlich habe sie gewusst, dass ihr damaliger Freund ein verurteilter Betrüger sei und ihr Konto schon mehrfach für seine Zwecke missbraucht habe. Es sei deshalb unglaubwürdig zu behaupten, sie habe von Bankkarte und Pin nie wieder etwas gehört und dann nicht bei der Bank nachgefragt. Zusätzlich bleibe die Frage offen, wieso bei der Kontoeröffnung nicht ihre eigenen Daten hinterlegt worden seien. "Ich kann es mir doch selbst nicht erklären", beteuerte die Angeklagte.

Eine ganz andere Version schilderte der als Zeuge geladene Ex-Freund. "Denken Sie genau nach, was Sie sagen. Für eine Falschaussage bekommen Sie sonst noch ein bis zwei Jahre obendrauf", ermahnte Calame den Inhaftierten zu Beginn. Seine damalige Freundin habe ihm Zugang zu ihrem Konto gewährt beziehungsweise das Geld abgehoben und ihm gebracht. Sie habe gewusst, dass die auf ihn laufenden Konten gesperrt gewesen seien und das Konto deshalb für ihn eröffnet. Genauso habe sie gewusst, woher das Geld komme. "Also, letzte Chance reinen Tisch zu machen", wandte sich Calame daraufhin an die Angeklagte. "Fällt Ihnen die Wahrheit wieder ein?" Diese räumte schließlich ein, dass ihr Ex-Freund vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte. Weiterhin gab sie zu, es damals für möglich gehalten zu haben, dass er wieder in kriminelle Handlungen verwickelt sei. "Meine Mandantin hatte keine kriminellen Absichten, nahm die Machenschaften eher schweigend duldend hin. Ich sehe sie selbst als Opfer", führte Rechtsanwalt Michael Blettinger in seinem abschließenden Plädoyer aus. Allenfalls eine Strafbarkeit wegen Beihilfe sei angemessen.

Richter Calame sah das anders und schloss sich in seinem Urteil weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Das Paar habe in einem gemeinsamen Tatplan zusammengewirkt, sodass es sich um Mittäterschaft handele. Selbst dass die Frau durch die Umstände in die Tat "reingeschlittert" sei, ändere daran nichts. Er verurteilte die Auszubildende nach Jugendstrafrecht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, Übernahme der Verfahrenskosten und Zahlung von Wertersatz in Höhe von 1705, 90 Euro - die Summe, die durch den Betrug erlangt wurde.

© SZ vom 18.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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