Hebertshausen:Zum Schutz der Bäume

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Naturschützer fordern ein Verbot von Kahlschlägen wie jenem im Wald zwischen Hebertshausen und Ampermoching. (Foto: Bund Naturschutz/oh)

Der Bund Naturschutz fordert eine Verordnung, die Kahlschläge verhindern soll

Von Julia Putzger, Hebertshausen

Von den alten Bäumen, dem dichten Unterholz und den Nisthöhlen der Spechte ist zwischen Hebertshausen und Ampermoching nicht mehr viel zu sehen. Ein großer Teil des Waldes, der hier den Hang bedeckte, ist kahlem Boden gewichen. Naturschützer wie Roderich Zauscher, Vorsitzender des Bund Naturschutz (BN) im Landkreis, sind entsetzt. Doch ein Gesetzesverstoß liegt offenbar nicht vor.

Zwar wurden die Bäume inmitten der Vogelbrutzeit gefällt. Die siebenmonatige Schutzzeit, die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt ist, dauert von 1. März bis 30. September. Verboten ist in diesem Zeitraum unter anderem die Rodung oder starke Verkürzung von Hecken sowie das Fällen von Bäumen. Doch Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nicht nur für Bäume, die eine akute Gefahr darstellen, sondern auch für forstwirtschaftliche Flächen. Auf diesen darf ganzjährig gefällt werden - ein großes Ärgernis, nicht nur für Zauscher. Seinen Verband hätten viele empörte Anrufe und Mails erreicht - für ihn ein Zeichen, "dass solche Aktionen der Bevölkerung nicht mehr vermittelt werden können".

Doch tatsächlich kritisiert Roderich Zauscher weniger den Waldbesitzer als den Gesetzgeber. Es gebe "massiven Handlungsbedarf", um "einer zukunftsorientierten, tatsächlich nachhaltigen Waldwirtschaft einen gesetzlichen Rahmen" zu geben. Konkret fordert er ein generelles Verbot von Kahlschlägen - außer etwa bei Borkenkäferbefall, Windwurf oder Ähnlichem - sowie eine Ausweisung von geschützten Biotopbäumen in allen Wäldern. Dies würde "zahllosen Arten nutzen".

Im konkreten Fall zwischen Ampermoching und Hebertshausen ist es dafür leider schon zu spät. Da einige Mitglieder des BN Hebertshausen bei einer Ortsbegehung in den gefällten Bäumen bebrütete Spechthöhlen entdeckten, hoffen sie nun, dass der Waldbesitzer die Stämme zumindest noch eine Weile liegen lässt. Ute Lindner, Vorständin der Ortsgruppe Hebertshausen des Bund Naturschutz, vermutet, dass derzeit vor allem zwei negative Faktoren zusammenspielen: einerseits die "Schwachstelle im Naturschutzgesetz" und andererseits der aktuell sehr hohe Holzpreis. Sie befürchtet deshalb, dass der Kahlschlag in Hebertshausen nicht der letzte war. Um Ähnliches zu vermeiden, appelliert sie deshalb an Waldbesitzer, sich vor umfangreicheren Maßnahmen mit dem für das Gebiet zuständigen Förster in Verbindung zu setzen oder den BN zu kontaktieren. Dann könnten bei einer Begehung zumindest besonders wertvolle Bäume gekennzeichnet werden, die nicht gefällt werden.

Neben einer Änderung des Naturschutzgesetzes, wie sie Zauscher fordert, sieht Lindner noch eine weitere Möglichkeit, um das Fällen wertvoller Baumbestände zu verhindern. Mittels einer Baumschutzverordnung könnten einzelne Bäume durch die jeweilige Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Im Landkreis verfügt allerdings derzeit nur die Gemeinde Haimhausen über eine solche Verordnung. "Viele schrecken zurück, weil sie befürchten, dass vor Erlass der Verordnung so viele Bäume gefällt werden würden wie in den ganzen Jahren danach nicht", erklärt Lindner die Zaghaftigkeit. Dabei sei es keineswegs so, dass eine Baumschutzverordnung das Fällen generell verbiete.

© SZ vom 30.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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