Haimhausen:Anreiz für Unternehmen

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Haimhausen will die Gewerbesteuer trotz sinkender Einnahmen nicht erhöhen

Von Rudi Kanamüller, Haimhausen

Haimhausens Gemeindekämmerer Peter Haslbeck muss künftig mit weniger Geld auskommen. Grund ist eine Änderung im Finanzausgleichgesetz, die zum Jahresanfang in Kraft trat. Das Gesetz regelt die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Freistaat Bayern und allen bayerischen Kommunen. Die Gemeinde Haimhausen erhält Anteile aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer. Allerdings muss die Gemeinde im Gegenzug dafür Anteile aus den Gewerbesteuereinnahmen an den Freistaat abgeben. Die Kommunen haben bei der Gestaltung der örtlichen Steuern eine gewisse Freiheit - in Form der Hebesätze. Um die Gemeinden bei der Berechnung der Abgaben an den zugehörigen Landkreis gleich zu behandeln, wurde im Finanzausgleichsgesetz ein landeseinheitlicher Hebesatz (Nivellierungshebesatz) festgelegt; dieser Hebesatz betrug bisher für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer je 250 Punkte. Im Vergleich dazu betragen die Hebesätze der Gemeinde Haimhausen für die Grundsteuer 300 Punkte, für die Gewerbesteuer 320 Punkte.

Die Differenz aufgrund der höheren Hebesätze der Gemeinde durfte die Gemeinde bislang behalten und selbst verwenden. Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das vor allem eine ausgewogenere Steuerverteilung an die Kommunen zum Ziel hat, hat der Freistaat nun den Nivellierungshebesatz auf je 310 Punkte angehoben. Diese Änderung bedeutet für die Gemeinde Haimhausen, dass der Anteil an der Grundsteuer nicht mehr bei der Gemeinde verbleibt und bei der Gewerbesteuer nur noch ein sehr geringer Anteil, nämlich zehn Punkte (320 Punkte tatsächlicher Hebesatz - 310 Punkte Nivellierungshebesatz) in der Gemeindekasse bleiben. Bei der Grundsteuer wird die Gemeinde sogar um zehn Punkte höher bewertet, als die tatsächlichen Grundsteuereinnahmen sind (300 Punkte tatsächlicher Hebesatz - 310 Punkte Nivellierungshebesatz). Die Veränderung des Nivellierungshebesatzes belastet die Gemeinde bei der Grundsteuer jährlich um mindestens 45 000 Euro, die zusätzlich an den Landkreis in Form der Kreisumlage gezahlt werden müssen.

Bürgermeister Peter Felbermeier: "Bei einem Haushaltsvolumen von 16 Millionen Euro erscheint der Betrag von 45 000 Euro auf den ersten Blick nicht besonders hoch. Bedenkt man allerdings, dass die Gemeinde grundsätzliche Probleme hat, ihren Haushalt auszugleichen, wird ersichtlich, dass sie die zusätzliche Belastung nicht dauerhaft aus ihrem noch bescheidenen Vermögen bezahlen kann." Die Gemeinde habe sich daher entschieden, den Grundsteuerhebesatz soweit anzuheben, dass die Gemeinde nicht schlechter gestellt ist als vorher.

Unangetastet bleibt dagegen die Gewerbesteuer. Die Anhebung des Nivellierungshebesatzes, so die Gemeinde, gelte auch bei der Gewerbesteuer und führe auch hier zu einer Verminderung von Steuereinnahmen der Gemeinde. Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wäre nach Ansicht der Gemeinde aber der falsche Weg. Die Gewerbesteuer ist für viele Handwerksbetriebe und Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Eine höhere Gewerbesteuer könnte Betriebe veranlassen, wegzuziehen. Felbermeier: "Dies sollte unter allen Umständen vermieden werden".

© SZ vom 19.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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