Geschützte Arten:In der Einflugschneise von Wespen und Hornissen

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Die Untere Naturschutzbehörde warnt davor, die lästigen Insekten zu töten. Sie stehen unter Artenschutz

Wenn es im Sommer auf dem Dachboden oder im Rollladenkasten plötzlich summt und brummt, könnte es sein, dass sich Wespen oder Hornissen ein Nest eingerichtet haben. Die jungen Königinnen haben sich nämlich inzwischen eine anschauliche Zahl von Arbeiterinnen zur Unterstützung herangezogen. Deswegen braucht jedoch niemand in Panik auszubrechen, so die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Dachau. Wichtig sei nur, dass man sich an bestimmte Grundregeln halte, dann könne ein Nebeneinander von Wespe beziehungsweise Hornisse und Mensch gut funktionieren.

Grundsätzlich sind Wespen und Hornissen friedliche Flieger und Nützlinge, die keineswegs an Ärger mit dem Menschen interessiert sind. Wer Interesse an den Insekten hat, kann sogar einen Einblick in das Leben dieser Tiere und die Entwicklung des Staates bekommen. Die meisten heimischen Wespenarten bauen ihre Nester aus Fasern, die sie mit ihren Kiefern von totem Holz abnagen und mit Speichel zu einer Art Papierbrei vermischen. Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden. So vertilgt ein mittelgroßes Hornissenvolk ein halbes Kilo Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Motten und Wespen täglich, was die Sommerabende auf der Terrasse oder dem Balkon durchaus angenehmer gestalten kann.

Nur zwei Wespenarten (die Deutsche und die Gemeine Wespe) fliegen Süßspeisen an und können vor allem im Spätsommer durchaus lästig werden. Daher sollten Getränke und Marmeladengläser im Freien abgedeckt werden und Kinder süße Getränke nur mit dünnen Strohhalmen trinken. So kann man verhindern, dass sie Tiere schlucken.

Wichtig im Umgang mit Wespen wie Hornissen sei, sich ruhig zu bewegen, so die Naturschutzbehörde. Keinesfalls sollte man nach den Tieren schlagen. Außerdem empfiehlt es sich, die direkte Einflugschneise von etwa zwei Metern vor dem Nest freizuhalten und Erschütterungen von Nestern zu vermeiden. Grundsätzlich weichen Wespen und Hornissen Störungen durch den Menschen aus und greifen nur dann an, wenn sie sich zum Beispiel durch Quetschen oder Schlagen bedroht fühlen oder ihr Volk durch Störungen des Nestes bedroht sehen.

Wespen dürfen nicht getötet werden, klärt die Untere Naturschutzbehörde auf. Sie unterliegen dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes. Auch ihre Nester darf man nicht zerstören - außer das Nest ist direkt über der Eingangstür. Gleiches gilt, wenn man eine Wespengiftallergie hat oder sich Kleinkinder in unmittelbarer Nähe zum Nesteingang aufhalten. Kann man auf keinen dieser Gründe verweisen, muss das Nest geduldet werden. Die Behörde weist auch darauf hin, dass man das Nest nicht selbst entfernen darf, den Nesteingang verschließen oder einfach mit einem Wespenspray aus dem Baumarkt besprühen darf.

Die gute Nachricht für Wespengeplagte ist: Die Gäste bleiben nicht dauerhaft. Je nach Art stirbt ein Wespenvolk Ende Juli, spätestens jedoch im Herbst mit den ersten Frösten ab. Auch bei den Hornissen sind die Tage nach dem Ausfliegen der Geschlechtstiere (Jungköniginnen und Drohnen) im August gezählt und finden bis Oktober ihr Ende. Die leeren Nester können daher im Winter problemlos entfernt werden. Alte Nester werden im nächsten Jahr nicht wiederbesiedelt, so dass man die Untermieter nur für eine Saison beherbergt.

Hornissen sind übrigens besonders geschützt. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Bei Fragen und Problemen mit Wespen und Hornissen ist sie unter Telefon 08131/74 -294 oder -474 zu erreichen. Bei besonders geschützten Arten werden - falls nötig - Umsiedlungen vorgenommen. Oft reicht es aber, die Einflugschneise durch eine kleine Abschirmvorrichtung zu verändern, um so ein gefahrloses Nebeneinander zu ermöglichen. Die meisten Nester können erfahrungsgemäß mit geringen Nutzungseinschränkungen und umsichtigem Verhalten während der Sommermonate an ihrem Platz bleiben.

© SZ vom 07.08.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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