Gerichtsprozess:Betrug in großem Stil

Frau ergaunert 262 Handtaschen und muss dafür ins Gefängnis

Eine 30-Jährige muss ins Gefängnis, weil sie 262 Handtaschen der Firma Liebeskind online bestellte, ohne dafür zu bezahlen. Das Schöffengericht Dachau hat die Frau in der Fortsetzungsverhandlung wegen Betrugs zu einer Freiheitsstraße von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Angeklagte erfand für die Bestellungen Fantasienamen und gab als Lieferadresse echte Adressen meistens in Dachau und Bergkirchen an. Sie verfolgte die Lieferung online, am Tag der Zustellung rief sie den DHL-Postboten an, der in diesem Bezirk auslieferte und den sie persönlich kannte und vereinbarte mit ihm einen Treffpunkt, um die Liebeskind-Pakete zu übergeben. Mit dieser Masche ergaunerte sie sich Taschen im Gesamtwert von fast 60 000 Euro. Die Frau räumte von Anfang an alle Vorwürfe ein.

Fraglich war die Rolle von zwei mitangeklagten Postboten, die der 30-Jährigen die Paketsendungen auf offener Straße überreichten, obwohl dies eigentlich verboten ist. Beide Männer bestritten in den Verhandlungen, von dem Betrug gewusst zu haben. Sie gaben an, sie hätten mit der Methode Zeit sparen wollen. Einer von ihnen trug zur Aufklärung bei. Ihm kamen die Lieferungen irgendwann komisch vor. Er meldete die Sache seiner Vorgesetzten, die daraufhin andere Postboten warnte. Das Gericht sprach die beiden Zusteller schuldig wegen Beihilfe zum Betrug. Sie erhalten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, das heißt, sollten sie sich irgendwann strafbar machen, müssen sie eine Geldstrafe von jeweils 500 Euro zahlen.

© SZ vom 20.02.2019 / thra - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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