Gemeinderat unbeeindruckt:Bürger droht Gemeinde mit Klage

Lesezeit: 1 min

Der Falteräcker ist eine fast vier Hektar große Fläche, für die ein Bebauungsplanverfahren läuft. (Foto: Horst Kramer)

Ein Einwohner von Altomünster hält das Vorgehen der Kommune in Sachen Falteräcker für "verfassungswidrig"

Von Horst Kramer, Altomünster

Droht der Marktgemeinde eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in Sachen Gewerbegebietserweiterung? Die Mitglieder des Bauausschusses behandelten in der jüngste Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen gegen das laufende Bebauungsplanverfahren für die sogenannten Falteräcker, eine 3,9 Hektar große Fläche, die zwischen dem aktuellen Gewerbegebiet im Süden des Hauptorts und der nördlichen Wohnbebauung liegt.

Eine der Stellungnahmen stammt von einem Bürger, der schon bei der vorigen Auslegungsrunde im Mai für Aufsehen und Verwirrung gesorgt hatte, da er der Marktgemeinde "verfassungswidriges" Vorgehen in Sachen Falteräcker vorwarf und "das Willkürverbot und Rechtsstaatsprinzip" ausgehebelt sah. Das Problem damals: Es blieb bei der Behauptung, eine Begründung fehlte.

Die reichte der Bürger im November nach. Er griff dabei tief in die Geschichte der Marktgemeinde und stellte die Rechtmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse rund um die Gründung des Gewerbegebiets in den Neunziger Jahren in Frage - hierauf zielt sein Willkürvorwurf ab. Auf die aktuelle Erweiterung des Areal geht er jedoch nicht ein - sie scheint in seinen Augen wohl ein Folgefehler der damaligen Entscheidung gewesen zu sein. Ebenso wie die umstrittene Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Gewerbeareal und der Staatsstraße 2047 - (der "Holzweg"). Der Bürger fügt seiner Stellungnahme eine bemerkenswerte Aussage an: "Der Markt Altomünster tut (...) gut daran, seinen rechtlichen Standpunkt insbesondere für die Gemeindeverbindungsstraße zu überdenken. Bei einem weiteren Festhalten an der Planung riskiert er eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof." Dort liegt bekanntlich schon eine Normenkontrollklage vor, die sich gegen den "Holzweg" richtet - eingereicht hatte sie der Kreisverband des Bund Naturschutz.

Doch weder Bürgermeister Anton Kerle (CSU) noch die Mitglieder des Bauausschusses zeigten sich von der subtilen Drohung beeindruckt. Das Gremium wies die Bedenken des Bürgers zurück. Unter anderem mit dem Hinweis, dass im aktuellen Verfahren weder die alten Beschlüsse noch die Verbindungsstraße eine Rolle spielten. Den weiteren Vorwürfen hält die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der alten Beschlüsse entgegen. Ob sich der Bürger mit dieser Argumentation zufrieden gibt, wird sich zeigen.

Die weiteren Einwendungen und Stellungnahmen handelte der Bauausschuss routiniert ab und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Da die Grundstücke auf dem Gelände schon verkauft sind, könnten erste Bauarbeiten schon im kommenden Jahr starten.

© SZ vom 17.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: