Geldinstitute :Zustimmung unter Vorbehalt

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ÜB: Sparkassen-Fusion darf für die Stadt kein Nachteil sein

Die Vorbereitungen für die geplante Fusion der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech gehen in die entscheidende Phase. Die Überparteiliche Bürgergemeinschaft (ÜB) im Dachauer Stadtrat hat den Zusammenschluss stets kritisch begleitet. Wichtig sei der ÜB immer die künftige Eigentümerposition der Stadt Dachau und die Perspektive der Mitarbeiter und Kunden der Bank gewesen, schreibt die Fraktion in einer Pressemitteilung. Die ÜB stimme dem Vorhaben zu, wenn im Fusionsvertrag und in der neuen Satzung wichtige Punkte im Sinne der Stadt geregelt werden.

So dürfe die Stadt durch die Fusion auch langfristig keine Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer haben. Auch die Bewertung der Anteile sei eine zentrale Frage. Die Sparkasse Dachau habe einen großen Immobilienbesitz, die Sparkasse Fürstenfeldbruck vergleichsweise hohe Verluste und stille Lasten aus Zins-Derivaten. Die Anteilsbewertung lege auch die künftige Gewinnverteilung fest. Die ÜB fordert eine Überprüfung der Ergebnisse der sogenannten "Sparkassen-Methode" mit der ansonsten üblichen zukunftsorientierten Ertragswertmethode. Nur so könne die Stadt Dachau sicher sein, dass ihr Vermögen nicht fusionsbedingt verwässert werde. Auch wenn sich Sparkassen in den vergangenen Jahren mit Ausschüttungen eher zurückgehalten und alternativ den sogenannten Fonds für allgemeine Bankrisiken dotiert haben, wachse bundesweit der Druck, die Anteilseigner an den tatsächlichen Gewinnen teilhaben zu lassen.

Die ÜB gesteht der Sparkasse Dachau und auch einem möglichen fusionierten Institut während der Niedrigzinsphase zu, auskömmlich Vorsorge für künftige aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen zu treffen. Trotzdem fordert die ÜB, dass von einer harten Kernkapitalquote von 20 Prozent an substanzielle Ausschüttungen an die kommunalen Träger erfolgen. Auch in der Personalpolitik müssten wichtige Weichen gestellt werden. Die Belegschaften der drei möglichen Fusionspartner machten sich Sorgen, wie es mit den Arbeitsplätzen am jeweiligen Standort konkret weitergehe. Die ÜB sieht die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass ein fusioniertes Institut mit drei Sparkassen nicht mehr alle Funktionen dreifach vorhalten sollte. Daher soll im Fusionsvertrag festgeschrieben werden, welche Funktionen wo angesiedelt werden.

Vom Vorstand der fusionierten Sparkasse erwartet die ÜB, dass er auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten wird. Zudem spricht sich die ÜB dafür aus, dass auch auf schwer zumutbare Versetzungen, beispielsweise über zwei Landkreisgrenzen hinweg, verzichtet wird. Die Arbeit im Verwaltungsrat des fusionierten Instituts werde stärker denn je von Fachfragen und echten Kontrolltätigkeiten geprägt sein. Die ÜB setzt sich deshalb dafür ein, dass der neue Verwaltungsrat fachlich stärker aufgestellt wird. Insbesondere die Vertreter jenseits der satzungsgemäß involvierten Kommunalpolitik sollen profunde Kenner der bankbetriebswirtschaftlichen Materie sein. Die künftigen Herausforderungen eines fusionierten Instituts seien zu groß, um im Verwaltungsrat auch weiterhin ehrenamtliche Tätigkeiten für verdiente Bürgermeister oder Landräte a.D. vorzusehen.

© SZ vom 09.04.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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