Der Umgang mit den Straßenerschließungsbeiträgen (kurz: Strebs) für Wohnstraßen bereitet vielen Kommunen Sorgen. Der Gemeinderat der kleinsten Landkreisgemeinde, Pfaffenhofen an der Glonn, hat nun eine clevere Lösung gefunden, die andernorts Nachahmer finden könnte. Kurz gesagt: Die Gemeinde verzichtet auf die nachträgliche Erhebung der Erschließungsgebühren für die Wohnstraßen, die vor 1996 fertiggestellt wurden - sofern die Anwohner mit dem gegenwärtigen Zustand ihrer Straße zufrieden sind.
"Wir haben die betreffenden Straßen geprüft, ihr Zustand ist unseres Erachtens ausreichend", sagte Bürgermeister Helmut Zech (CSU). Sollten indes die Anwohner der Meinung sein, dass nachträgliche Erschließungsmaßnahmen notwendig wären, werde die Gemeinde die Arbeiten kurzfristig in die Wege leiten und bis zum gesetzlichen Stichtag, 1. April 2021, abrechnen - entsprechend der noch gültigen Gesetze, nach denen neunzig Prozent der Kosten von den Anwohnern zu tragen sind und die restlichen zehn Prozent aus der Gemeindekasse beglichen werden.
Zech und sein Gremium reagieren damit auf einen Erlass des bayerischen Innenministeriums vom Februar, der es den Kommunen freistellt, Erschließungsbeiträge zu erheben oder nicht. Zechs Ziel: In den eigenen Ortsgrenzen für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung zu sorgen und außerdem die Gemeinde vor Kosten zu bewahren, deren Refinanzierung nach dem gegenwärtigen Stand unsicher ist. Denn sollten die Anwohner einen nachträglichen Ausbau der alten Straßen nach dem 1. April 2021 fordern, müsste die Gemeinde die Arbeiten komplett finanzieren - "und damit die Allgemeinheit", wie Bürgermeister Zech betont.
Im Pfaffenhofener Gemeindegebiet sind 13 Straßen von der Erschließungsbeitragsregelung betroffen, darunter in Egenburg die Verlängerung der Straße "An der Leiten", in Oberumbach die Stichstraßen, die von der Friedberger Straße abzweigen oder auch in Ebersried die Verlängerung der Gernstraße.
Der Pfaffenhofener Gemeinderat einigte sich nun darauf, die betroffenen Grundstücksbesitzer anzuschreiben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, den Ausbau ihrer Straße kurzfristig zu beantragen. In der Sitzungsvorlage für die Ratsmitglieder heißt es sinngemäß weiter: Wenn indes alle Anlieger auf nachträgliche Erschließungsmaßnahmen verzichten, soll ein Ausbau - zu der auch die Straßenbeleuchtung zählt - innerhalb der nächsten 25 Jahre nur dann erfolgen, wenn die Anlieger sich in Höhe der eigentlich anfallenden Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligen. Mit anderen Worten: zu 90 Prozent. Im Gespräch mit der SZ Dachau stellte Bürgermeister Zech klar, dass sich die Gemeinde weiterhin um den Zustand der Straßen kümmern werde: "Wenn irgendwo ein Schlagloch auftritt, werden wir das natürlich auffüllen."
Die Gemeinderäte sind zufrieden mit der Lösung, die sie gefunden haben. Allerdings treibt die Pfaffenhofener Kommunalpolitiker eine andere Frage um: Wie finanziert die Gemeinde künftig ihren Straßenbau? Die Staatsregierung hat im Herbst beschlossen, die Kommunen für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge (Strabs) mit 150 Millionen Euro zu entschädigen. Aus demselben Topf sollen nun auch die Erschließungsbeitragsausfälle gezahlt werden. Zech zeigte sich schon beim Strabs-Finanzloch skeptisch: "Das glaube ich erst, wenn das Geld auf dem Gemeindekonto eingegangen ist."