Für die Wahlen:Weitergabe von Daten

Die Stadt Dachau weist darauf hin, dass sie im Zusammenhang mit Wahlen wie der bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahl Auskünfte über das Melderegister erteilen darf. Das sieht das Bundesmeldegesetz seit drei Jahren so vor. Derartige Anfragen kommen offenbar von Parteien, Wählergruppen und wer sonst noch Wahlvorschläge machen darf. Die Verwaltung gibt Vor- und Familiennamen preis, sowie Doktorgrade und die Anschriften der Wahlberechtigten. Sie erteilt auch Gruppenauskünfte, zum Beispiel nach dem Lebensalter geordnet. Wer seine Daten schützen will, muss Widerspruch einlegen. Dieser kann sowohl schriftlich als auch mündlich bei der Meldebehörde erhoben werden. Einen Grund muss man nicht angeben. Es reicht, dass man seine Daten geschützt wissen will. Auch sonst sind keine Voraussetzungen an die Verweigerung der persönlichen geknüpft. Die Sperre gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, in dem Widerspruch eingelegt wurde.

© SZ vom 05.05.2018 / cb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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