Fraktionen halten eine Bürgerabstimmung momentan für unsinnig:Ratsbegehren abgelehnt

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Bis auf Antragsteller Wolfgang Moll wollen alle Dachauer Stadträte erst die Gutachten zum geplanten Windrad in Pellheim abwarten

Von Petra Schafflik, Dachau

Die dunklen Gewitterwolken über der Stadt blieben am Dienstagabend ein reines Wetterphänomen, denn im Stadtrat war man sich einig: Ein Ratsbegehren zum geplanten Windrad im Sigmertshauser Holz, wie es Stadtrat Wolfgang Moll (parteilos) beantragt hat, wird es nicht geben. Eine Bürgerabstimmung macht keinen Sinn, betonten die Sprecher der Fraktionen. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Für das Projekt, das die Stadtwerke im Norden von Pellheim realisieren möchten, laufen gerade Voruntersuchungen. Erst auf Basis dieser Studien, die öffentlich präsentiert werden sollen, wird über das Windkraft-Projekt endgültig entschieden. Ein Bürgerentscheid sei deshalb jetzt verfrüht, so der Tenor des gerade einmal zehnminütigen Meinungsaustauschs im Rat. Die Tatsache, dass die Verwaltung die von Moll vorgelegten Bürgerentscheids-Fragen in ihrer Formulierung als "rechtlich unzulässig" qualifiziert hat, spielte in der Diskussion keine Rolle. Zwar hielt Antragsteller Moll daran fest, die Bürger zumindest über das konkrete Vorhaben im Sigmertshausener Holz abstimmen zu lassen, unterlag aber gegen den gesamten übrigen Stadtrat.

Tatsächlich gibt es kritische Stimmen in der Bevölkerung gegen das Windrad, das 800 Meter vom Einödhof Viehhausen geplant ist. "Und es ist nicht das erste Windrad, um das es Diskussionen gibt", erklärte Wolfgang Moll. Genau deshalb sollen seiner Ansicht nach nun die Bürger entscheiden. Das sah aber außer ihm niemand so. Da gerade Gutachten zum Vorhabgen laufen, sei jetzt nicht der Zeitpunkt, die Dachauer abstimmen zu lassen. "Es geht darum, die Bürger zu informieren, eine Vorfestlegung durch ein Ratsbegehren wollen wir nicht", erklärte CSU-Fraktionssprecher Florian Schiller.

Auch Peter Gampenrieder (Überparteiliche Bürgergemeinschaft) plädierte dafür, die Ergebnisse der Studien abzuwarten. Die SPD-Fraktion, die sich im Vorfeld grundsätzlich aufgeschlossen gezeigt hatte für ein Bürgervotum, sieht das genauso. Noch vor der Sommerpause würden alle Gutachten vorliegen, die Bürger ausgiebig informiert. Wenn danach der Stadtrat entscheide, sei ein Aus für das Projekt immer denkbar, erklärte Stadtrat Volker C. Koch (SPD). Niemand könne den Untersuchungen vorgreifen. "Vom geschützten Rotmilan bis zu einer fehlenden Wirtschaftlichkeit kann noch alles passieren." Grundsätzlicher wurde Thomas Kreß (Grüne). Das Windkraftprojekt entspreche dem umweltpolitischen Leitbild der Stadt und diversen Absichtserklärungen des Stadtrats in Sachen Klimaschutz aus der Vergangenheit. "Wenn wir jetzt ein Ratsbegehren durchführen, weil wir selbst nicht entscheiden wollen, ist das ein schlechtes Bild", so Kreß. Anders sei es zu bewerten, falls sich Dachauer selbst gegen das Vorhaben aussprechen und deshalb ein Bürgerbegehren starten würden.

Angesichts der klaren Stimmung im Rat wurde um Frage-Formulierungen eines potenziellen Bürgerentscheids nicht gerungen. Dabei hatte die Verwaltung die von Antragsteller Moll vorgelegten Texte bereits für unzulässig erklärt. "Juristisch nicht gerade zerpflückt, aber doch in die Tiefe gegangen", nannte der parteilose Stadtrat die rechtliche Analyse. Mit dem Ergebnis mochte Moll auch nicht völlig konform gehen. Die Frage, mit der die Dachauer die Stadt auf den 10-H-Mindestabstand verpflichten sollten, zog er zwar zurück. Windräder wären dann nur noch mit einem Abstand von rund zwei Kilometern zur nächsten Wohnbebauung, -also in der Stadt gar nicht - möglich. Damit hätte ein Bürgerentscheid eine Blockade-Wirkung, die unzulässig ist, so die Verwaltung, da Kommunen per Gesetz Windkraft-Flächen zumindest planen müssen. Bleibt die Frage zum Projekt selbst, das 800 Meter vom Einödhof Viehhausen liegt. Wolfgang Moll wollte abstimmen lassen, ob das geplante Windrad "den unmittelbar betroffenen Bürgern zugemutet werden soll?" Doch Fragen eines Bürgerentscheids müssen "kurz, klar und unpolemisch" sein, so die Juristen der Stadt. Die Bewertung einer Anlage als "Zumutung" sei suggestiv und als Frage so nicht zulässig.

Moll fühlt sich missverstanden. Die Formulierung sei "so ehrlich, wie es ehrlicher nicht sein kann." Denn genau das frage er sich als Stadtrat vor so einer Entscheidung. "Wenn ich jemanden etwas zumute, ist das keine Zumutung." Doch Moll fand keine weiteren Unterstützer. Ein Ratsbegehren wird es nicht geben.

© SZ vom 01.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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