Erdweg:Juristische Feinheiten

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Würden die Windräder den Blick auf die Wiedenzhausener Kirche Sankt Florian beeinträchtigen? Das Verwaltungsgericht ist nicht dieser Ansicht. (Foto: Stocker)

Das Verwaltungsgericht vertagt die Entscheidung über den Windpark im Buchwald - gibt aber bereits eine Richtung vor.

Von Robert Stocker, Erdweg

Wird der geplante Windpark im Buchwald bei Welshofen (Gemeinde Erdweg) gebaut oder nicht? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht München am Dienstag auch nach drei Ortsterminen und einer mündlichen Verhandlung im Erdweger Rathaus noch nicht beantwortet. Nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts werden denkmalschützerische Belange das privilegierte Projekt im Außenbereich nicht verhindern können. Wesentlich strittiger ist dagegen die Frage, ob das Dachauer Landratsamt die Genehmigungsunterlagen zum Stichtag 4. Februar 2014 vollständig auf dem Tisch liegen hatte. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die artenschutzrechtliche Prüfung zum Schutz großer Greifvögel ausreichend war. Das Gericht will der Klägerin, der WWS Projektbau GmbH & Co. KG, und dem Landratsamt noch einmal Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben und die mündliche Verhandlung am 22. September im Verwaltungsgericht München fortsetzen.

Ausgangspunkt für die drei Ortstermine war die Filialkirche Sankt Florian in Wiedenzhausen. Das denkmalgeschützte Bauwerk gehört zu den stilreinsten barocken Dorfkirchen im Dachauer Land. Die Denkmalschützer befürchten, dass die drei Windräder die Kirche aus verschiedenen Blickrichtungen in ihrer Wirkung beeinträchtigen. Andrea Breit, Präsidentin des Münchner Verwaltungsgerichts, machte schon im Schatten des Kirchturms allen Beteiligten klar, dass sie die Ablehnung des Projekts aus denkmalschützerischen Gründen skeptisch sieht. Zwar gibt es einen Präzedenzfall in dem Ort Puch, in dem die Wallfahrtskirche exponiert an einem Hang liegt und mit dem Bau von Windrädern nicht zu vereinbaren war, doch jeder Fall ist laut Breit eine Einzelentscheidung. Die Präsidentin des Münchner Verwaltungsgerichts wies darauf hin, dass es bei den drei Windrädern im Buchwald auch ein Problem mit der Übergangsregelung für die 10-H-Regel geben könne. Das Gesetz schreibt vor, dass Windräder zehnmal so weit von Wohnhäusern entfernt sein müssen wie sie hoch sind. Das Landschaftsschutzgebiet Glonntal spielt aus ihrer Sicht für die Genehmigung keine Rolle. Bei den Ortsterminen versuchte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nachzuvollziehen, ob die Windräder die Kirche Sankt Florian aus verschiedenen Blickwinkeln beeinträchtigen würden. Vom östlichen Rand des Golfplatzes Todtenried aus gesehen liegt die Kirche vor dem Buchwald. Die Windräder würden zwischen einem Funkmasten und der Kirche im Buchwald stehen. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts kritisierte, dass es keine "belastbare" Fotomontage gebe, die deutlich macht, wie hoch die Windräder aus dem Wald herausragen. "Schließlich geht es um Höhen und Proportionen", monierte Breit. An der Kreisstraße DAH 6 zwischen Ebertshausen und Luka geht der Blick über die Stuttgarter Autobahn zu Kirche und Buchwald. Die Zwiebelspitze des Kirchturms reicht hier weit über den Wald hinaus. Vom dritten Standort aus, an der Verbindungsstraße zwischen Wiedenzhausen und Ebertshausen, ragt der Kirchturm zu zwei Dritteln aus dem Wald. "Hier wird deutlich, dass die Fotos aus den Akten die Dreidimensionalität vermissen lassen", sagte Landschaftsarchitekt Sören Schöbel, den die WWS Projektbau als Gutachter beauftragt hat. Auch die Windräder im Brugger Forst bei Odelzhausen sind zu sehen. Sie ragen doppelt so hoch aus dem Forst wie die geplanten Anlagen bei Welshofen.

In der mündlichen Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob die Genehmigungsunterlagen zum Stichtag 4. Februar 2014 vollständig waren. Nach der 10-H-Regel dürften die Windräder im Buchwald nicht genehmigt werden, weil die nächsten Wohnhäuser nur 700 Meter von ihnen entfernt sind. Die 10-H-Regel trat im November 2014 in Kraft. Für laufende Verfahren gab es eine Übergangsregelung: Wenn bis zum Stichtag 4. Februar 2014 die Genehmigungsunterlagen vollständig im Landratsamt vorlagen, wurde die 10-H-Regel nicht angewendet. Ob die Unterlagen im Fall Buchwald tatsächlich vollständig waren, konnte in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend geklärt werden. Probleme gibt es bei der artenschutzrechtlichen Prüfung. "Das Verfahren ist noch nicht spruchreif", erklärte Gerichtspräsidentin Breit. Am 22. September von 14 Uhr an wird die Verhandlung im Verwaltungsgericht fortgesetzt.

© SZ vom 08.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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