Entwicklung des MD-Geländes:Illegale Klausel

Stadt darf keinen Einblick in Prüfungsberichte fordern

Die Dachau Entwicklungsgesellschaft DEG, der das MD-Gelände gehört, muss der Stadt Dachau keinen Einblick in Prüfungsberichte ihrer Jahresabschlüsse gewähren. Einen entsprechenden Antrag hatte die ÜB-Fraktion gestellt. Dem voraus gegangen war bereits Ende 2014 ein ähnlicher Antrag vom Bündnis für Dachau. Diesem war damals zugestimmt worden. Die ÜB hatte darüber hinaus jedoch gefordert, eine solche Verpflichtung auf Offenlegung zum Bestandteil des städtebaulichen Vertrages für das Gelände zu machen. Die ÜB wollte so sicher stellen, es mit einem Vertragspartner zu tun zu haben, der "wirtschaftlich solide dasteht". Fraktionssprecher Rainer Rösch führte aus: "Wir wollen auf der sicheren Seite sein und keine Überraschungen erleben."

Das immer wieder zu hörende Misstrauen im Stadtrat gegen den Investor Herbert R. Ullmann, der Geschäftsführer der DEG ist, regte sich von vielen Seiten. Mehrheitseigner der DEG ist seit Sommer die Isaria Wohnbau AG aus München. Rösch erhielt Zuspruch von Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) wie auch der CSU. Trotzdem wurde der Antrag gegen die Stimmen von Rösch und Kai Kühnel (Bündnis) abgelehnt. Die von der Stadt beauftragte juristische Prüfung des Anliegens hatte ergeben, dass so eine Klausel nicht rechtens wäre. Der Fachanwalt erklärt in seinem Schreiben: "Wir halten insgesamt eine solche Forderung für unangemessen." Eine solche "Verletzung des Angemessenheitsgrundsatzes" führe in der Regel zur Unwirksamkeit des Vertrages. Wichtiger sei, so erklärt der Anwalt, dass "ausreichende Sicherheiten gestellt werden", etwa Bürgschaften, Grundschuldbestellungen oder Forderungsabtretungen.

© SZ vom 04.11.2017 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: