Energiegewinnung:Stillstand im Buchwald

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Das Windrad bei Welshofen kann nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltungsgericht hat erneut einen Eilantrag abgelehnt

Seit nunmehr fast fünf Monaten könnte eine betriebsbereite Windkraftanlage im Buchwald bei Welshofen, einem Ortsteil der Gemeinde Erdweg, Strom in einer Menge erzeugen, die für die Versorgung von rund 1500 Haushalten ausreichend wäre. Genau dies aber tut sie nicht - und zwar wegen eines juristischen Streits, der sich mittlerweile über vier Jahre hinzieht und die Inbetriebnahme der Anlage bislang verhindert. Jetzt wurde erneut ein Eilantrag der Betreibergesellschaft, der Windenergie Erdweg GmbH & Co. KG, mit dem Ziel einer raschen Betriebsgenehmigung vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Im Wesentlichen geht es bei dem Streit um einen Vogel, den Wespenbussard, und die Frage, ob er und möglicherweise auch noch andere geschützte Vogelarten durch den Betrieb der Anlage gefährdet wären. Ursprünglich waren drei Windkraftanlagen im Buchwald geplant, in zwei Fällen aber wäre der Standort des Rads zu nahe an den Horst eines Wespenbussards herangerückt, weshalb die Betreibergesellschaft die Anträge hierfür zurückzog.

Bei einer dritten Anlage aber, bei welcher der Horst außerhalb des zu untersuchenden Radius von eintausend Metern um den Anlagenstandort lag, sah das Landratsamt Dachau als Genehmigungsbehörde offenbar kein Problem: Sie erteilte die emissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau der Windkraftanlage durch die Firma Wust Wind & Sonne im Jahr 2016. Gegen diese Genehmigung hat dann jedoch der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz geklagt. Er erreichte, dass die Betriebsgenehmigung vorerst nicht erteilt wurde.

Mittlerweile hat die juristische Auseinandersetzung nicht nur das Verwaltungsgericht, sondern auch die höhere Instanz des Verwaltungsgerichtshofs sowie die bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Höhere Naturschutzbehörde beschäftigt. Letztere hatte 2015 eine ornithologische Nachuntersuchung des Geländes empfohlen, diese aber nicht zwingend angeordnet.

Begründet wurde die jetzt erfolgte Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht, an das es vom Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden war, mit "erheblichen Zweifeln" an dem methodischen Vorgehen des von Betreiberseite eingeschalteten Gutachters.

Dies betreffe "alle konkret kollisionsgefährdeten geschützten Vogelarten", neben dem Wespenbussard etwa auch Rot- und Schwarzmilan sowie Baumfalke. Das Gericht, heißt es weiter, habe "durchgreifende Bedenken", ob das Landratsamt Dachau, auf Grundlage des Gutachtens eine "sachgerechte Überprüfung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände" habe vornehmen können. Ohnehin hätten die Betreiber wissen müssen, dass die artenschutzrechtlichen Untersuchungen die Genehmigung und die absehbare gerichtliche Überprüfung "mit erheblichen Risiken belasten würde".

Bei den Investoren des Projekts, die dafür einen großen Kredit aufgenommen und viel Eigenkapital eingebracht haben, wächst die Frustration über den Stand der Dinge, ebenso bei der Firma Wust - Wind & Sonne, von der die Anlage im Auftrag der Investoren als Bürgeranlage betreut wird. Prokurist und Projektentwickler Stefan Paulus ist es, wie er sagt, unverständlich, dass das eigene ornithologische Gutachten "fast genauso gewertet wird" wie das der Gegenseite. Während sie die Daten nur über einen kurzen Zeitraum und mit einer einzigen Messstelle ermittelt habe, habe der eigene Gutachter von zwei Messstellen aus den ganzen Buchwald überblickt und sei 18 Mal im Gelände gewesen. Das eigene Gutachten habe damit alle Anforderungen bezüglich der Methodik erfüllt.

Die Firma Wust legt im Auftrag der Betreibergesellschaft Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein. An einer Stellungnahme hierzu arbeitet man auch im Landratsamt Dachau, laut Pressesprecher Wolfgang Reichelt in enger Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde, die für artenschutzrechtliche Belange zuständig ist.

© SZ vom 24.07.2019 / rz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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