Eilentscheidung:Klage der AfD hat Erfolg

Verwaltungsgericht: Stadt hätte Veranstaltung zulassen müssen

Es war eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München, dennoch kam sie zu spät. Zwar erhielt die AfD recht, doch ihre Veranstaltung im Ludwig-Thoma-Haus Dachau musste dennoch ausfallen. Laut einer Facebook-Mitteilung freut sich der Kreisverband Dachau-Fürstenfeldbruck bereits auf andere Veranstaltungen in Dachau. Die Partei hatte für den 11. April Nicolaus Fest, den ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur der Bild-Zeitung und scharfen Islamkritiker, zu einem Vortrag eingeladen. Zunächst hatte Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) die Veranstaltung genehmigt.

Das städtische Veranstaltungshaus steht Vereinen und allen zugelassenen Parteien grundsätzlich offen. Allerdings hatte Hartmann seine Genehmigung widerrufen, nachdem er erfahren hatte, dass die AfD vorsorglich eine Gegendemo zu einer Gegendemo angemeldet hatte. Es war erwartet worden, dass der Runde Tisch gegen Rassismus Dachau e.V. wie bereits bei früheren Veranstaltungen gegen die AfD-Versammlung protestieren möchte. Bei einer Veranstaltung mit dem Publizisten Hamed Abdel-Samad war es dabei im Oktober 2015 zu einer Rangelei vor dem Thoma-Haus gekommen. Aus Sorge, dass die Demonstranten beider Seiten aneinandergeraten könnten, also mit der Begründung Sicherheitsbedenken, wollte Hartmann daher die Veranstaltung nun doch absagen. Dagegen ging die AfD gerichtlich vor.

Hartmann nimmt die Gerichtsentscheidung gelassen. "Bei jeder angemeldeten Veranstaltung machen wir eine Einzelfallprüfung. Wir müssen wissen, was kommt und was geplant ist." Sorge bereitet ihm, dass letztlich er, der Oberbürgermeister, aber für die Sicherheit in der Stadt Dachau verantwortlich ist. Auch dann, wenn das Gericht zu einer anderen Auffassung kommt als er selbst.

© SZ vom 15.04.2017 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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